Viel Diskussionsbedarf an der ausserordentlichen Gmeind

An der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung in Vordemwald stand einzig die Gesamtrevision der Nutzungsplanung auf der Traktandenliste.

Zu Beginn führte der für das Bauwesen verantwortliche Gemeinderat Markus Schneitter die 111 anwesenden Stimmberechtigten in einem einstündigen Informationsblock durch die wichtigsten Änderungen und Neuerungen der Gesamtrevision (siehe Box). Danach stand das Mikrofon den Anwesenden für Fragen und Anregungen offen, was rege genutzt wurde.

Zwei Änderungsanträge eingereicht

Der erste Votant wollte wissen, weshalb seine Gewerbeliegenschaft im Bereich der oberen Sagi nach wie vor als Landwirtschaftsland eingezont ist. Aktuell funktioniere das zwar. Sollte der Betrieb aber einmal weitergegeben werden, könnte es zu Problemen kommen. «Wir versuchten bei der oberen Sagi einen eigenständigen Weiler zu bilden», antwortete Schneitter. «Das hätte uns mehr Spielraum gegeben.» Allerdings blockte der Kanton dieses Vorhaben ab, da es dort zu wenige Liegenschaften gibt. Auch eine andere Umzonung wurde vom Kanton strikte abgelehnt. «Absolut keine Chance, da etwas zu machen», sagte Markus Schneitter abschliessend.

Altgemeinderätin Margrit Röthlisberger, Besitzerin eines über 150-jährigen Stöcklis, störte sich am Paragrafen 33 der neuen Bau- und Nutzungsordnung (BNO). Dieser sieht vor, dass wenn jemand ein unter Schutz gestelltes Objekt rechtswidrig verändert, beeinträchtigt, beseitigt oder verwahrlosen lässt, zur Wiederherstellung auf eigene Kosten verpflichtet ist. Ihrem mehrminütigen Plädoyer gegen den Paragrafen 33 folgte eine kurze Unterbrechung, um den genauen Wortlaut des Antrags zu klären. Diese Unterbrechung wurde von den Verwaltungsangestellten genutzt, um nach den bis anhin intensiven eineinhalb Stunden Wasser an die Anwesenden zu verteilen, was auf grossen Anklang stiess.

Nachdem sich Votantin, Gemeindeschreiber und Gemeindeammann über Art und Wortlaut des Antrags einig waren, stimmten 64 Anwesende für, und 25 gegen den Antrag auf Streichung des Paragrafen 33. So wurde die Wiederherstellungspflicht für unter Schutz gestellte Kulturobjekte aus der BNO gestrichen. Margrit Röthlisberger zeigte sich nach der Versammlung erleichtert, dass ihr Antrag angenommen wurde. «Ich wollte vor allem, dass die Anwesenden mein Anliegen verstehen. Dass es nun sogar angenommen wurde, freut mich natürlich», so Röthlisberger.

Ein weiterer Votant scheiterte mit seinem Vorhaben, die Abstände des kleinen Grenzabstandes in den Wohnzonen 2 und 3, sowie den neuen Wohn- und Arbeitszonen 2 und 3, bei den bisherigen Werten zu belassen. Er fand, dass ein Grenzabstand von drei Metern zu klein sei. Die Versammlung lehnte diesen Änderungsantrag aber mit 12 Ja- zu 62 Nein-Stimmen deutlich ab.

Zwei Stunden nach Beginn stimmte die ausserordentliche Gemeindeversammlung der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland mit 84 Ja- zu 6 Nein-Stimmen zu. Markus Schneitter zeigte sich erfreut. «Damit hat Vordemwald ein raumplanerisches Instrument, das den künftigen Herausforderungen im Bauwesen gewachsen ist.»