
Beziehungsstreit gipfelte im sexuellen Missbrauch
Von einer schrecklichen Beziehung sprach der Verteidiger. Als ein Verhältnis, das von Gewalt geprägt war, beschrieb es der Staatsanwalt. Mit den Geschehnissen während dieser über mehrere Jahre dauernden Beziehung musste sich das Bezirksgericht Zofingen kürzlich beschäftigen. Die Anklage nannte mehrere Vorfälle ab Sommer 2016, bei denen der 30-jährige Beschuldigte gegenüber seiner damaligen Freundin gewalttätig geworden sein soll. «Bei den Auseinandersetzungen der beiden zeigte sich ein Muster: Drogenkonsum, Provokation, Eskalation», so der Staatsanwalt. Das Paar konsumierte öfter gemeinsam die Droge GBL. Verstärkt durch den Drogenrausch, kam es zum Streit. Auslöser für die Streitigkeiten sei meist Eifersucht gewesen, bestätigte die Frau vor Gericht. Mehrmals seien die Streitereien eskaliert. In einem Fall soll der Beschuldigte sie in den Würgegriff genommen und ihr mit einer Hand über längere Zeit die Atemwege zugehalten haben. Bei einem anderen Vorfall habe ihr Expartner sie mit der Faust ins Gesicht geschlagen, erzählte die Frau. Der Beschuldigte indes gab an, ihr lediglich eine Ohrfeige verpasst zu haben. Zudem sei auch sie gewalttätig geworden, indem sie ihn schlug oder ihm Gesicht und Oberkörper zerkratzte. Und sie demolierte sein Handy – wofür die Frau in einem anderen Verfahren bereits verurteilt wurde.
Gericht spricht bedingte Freiheitsstrafe aus
Nach den Auseinandersetzungen trennte sich das Paar jeweils – vorübergehend. Nach einer dieser vorübergehenden Trennungen kam es zu einem sexuellen Übergriff. Unabhängig voneinander konsumierten die beiden GBL, während sie sich über WhatsApp stritten. Die Frau erinnerte sich, dass sie sich versehentlich überdosierte und auf ihrem Sofa in einen bewusstlosigkeitsähnlichen Schlaf fiel. Als sie später auf dem Bauch liegend aufwachte, bemerkte sie ihren Expartner, der hinter ihr kniete und sich seine Hose wieder hochzog. Ihre eigene Hose und Unterhose waren heruntergezogen worden. Es sei ihr sofort klar gewesen, dass er sie missbraucht habe, sagte die Frau. Davon hätten auch Verletzungen im Intimbereich gezeugt, die sie später entdeckte. Der Beschuldigte stritt vor Gericht nicht ab, sexuelle Handlungen an der schlafenden Frau ausgeführt zu haben. Allerdings sei es in ihrer Beziehung öfters vorgekommen, dass sie sich mit Sex aufgeweckt hätten, und er habe seine Partnerin wiederum auf diese Weise aus dem Schlaf holen wollen. «Ich dachte, wir haben jetzt Versöhnungssex und alles ist wieder gut», meinte er. Auch habe er nicht bemerkt, dass die Frau sich mit GBL überdosiert hatte und nicht richtig bei Bewusstsein war.
Das Gesamtgericht sprach den Mann schliesslich der Schändung sowie der mehrfachen Übertretungen des Betäubungsmittelgesetzes schuldig. In den übrigen Anklagepunkten sah das Gericht einen Beweismangel, weshalb es nicht zu einem Schuldspruch kam. Die Richter verurteilten den 30-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen bei einer Probezeit von zwei Jahren.