Was wäre, wenn …

… der Unfall am Kinderfest statt beim Gefecht während der Trampolin- oder der Tanzvorführungen geschehen wäre? Hätte es dann auch einen Aufschrei zur Abschaffung der Trampolin- oder Tanzvorführungen gegeben? Die laufenden Untersuchungen werden zeigen, was man in Bezug auf den Unfall hätte anders machen müssen. Dem vom Unfall betroffenen René Schindler wünsche ich auf diesem Weg von Herzen gute Besserung.

Das historische Gefecht ist über den politischen Prozess, der Volksabstimmung zu einem tragenden Programmpunkt des Kinderfestes bestimmt und in der Gemeindeordnung verankert worden. Genauso wie der Zapfenstreich, der Umzug durch die Altstadt, die Feier in der Kirche und der Fackelumzug. Hingegen sind die Vorführungen der Schule, das abwechslungsreiche und stufengerechte Unterhaltungsprogramm für die Kinder und das Bankett «nur» zentrale Elemente des Kinderfestes, also nur im Reglement, nicht aber in der Gemeindeordnung aufgeführt.

Laut Umfrage ist die Leserschaft des ZT geteilter Meinung. Es gibt praktisch ebenso viele Befürworter wie Gegner des Gefechtes. Da ist es nur logisch, dass nach einem solchen Vorfall die eine Seite etwas fordert, hingegen die andere Seite Vertrautes bewahren möchte. Meiner Meinung nach war dieser Unfall während des Gefechts der berühmte Tropfen, der das Fass, wieder einmal, zum Überlaufen brachte.

Da letztendlich aber nur über eine erneute Volksabstimmung eine Veränderung der Gemeindeordnung bewirkt werden kann, ist Diskussion pro und kontra «Gfächt» nicht zielführend. Meiner Meinung nach haben beide Seiten recht – aber nicht nur. Es gibt, wie so oft, nicht nur dies oder jenes, JA oder NEIN.

Als Präsident der Schulpflege stelle ich hier ein paar Gedanken in den Raum. Vielleicht helfen diese, die Diskussion weg vom Gefecht, zurück zum Kinderfest an und für sich zu lenken.

Es ist zwar richtig, dass die Schülerinnen und Schüler freiwillig entscheiden können, ob sie am historischen Gefecht oder einer anderen obligatorischen Aktivität mitmachen wollen. Dies gilt aber nur für die Schülerinnen und Schüler der 6. bis 8. Klasse. Also für die Akteure dieser Programmpunkte. Es ist aber auch richtig, dass die Schulkinder obligatorisch dem Gefecht beiwohnen müssen. Nämlich diejenigen der 1. bis 5. Klasse. Also die Zuschauer. Denn diese werden erst nach dem Gefecht in die Obhut der Eltern entlassen.

Da das historische Gefecht ein fixer Bestandteil des Kinderfestes ist, brauchen wir darüber nicht zu diskutieren. Was wäre aber, wenn das Gefecht seine Attraktivität beweisen müsste? Wie oben aufgezeigt, muss ein grosser Teil der Schulkinder obligatorisch dem Gefecht beiwohnen. Dadurch ist eine gewisse Zuschauerkulisse von vornherein gegeben, ohne dass das Interesse am Gefecht wirklich widerspiegelt wird.

Was wäre, wenn die Kinder der 1. bis 5. Klasse bereits nach dem in der Gemeindeordnung verankerten Umzug durch die Altstadt in die Obhut der Eltern übergeben werden und damit das gesamte Nachmittagsprogramm freiwillig wäre? So könnten die Eltern selbst entscheiden, ob ihre Kinder als Zuschauer am Gefecht dabei sein sollen.

Was wäre, wenn die Schulpflege den Marsch am Nachmittag vom Schulhaus auf den Heiternplatz in zwei Etappen anordnen würde? Diejenigen, die gerne am Gefecht als Zuschauer dabei sein möchten, könnten zur gewohnten Zeit losmarschieren, während diejenigen, die lieber nicht dabei sein möchten, eine Stunde später auf den Festplatz begleitet werden. In den Jahren, in denen wir die Kinder aus der kantonalen Asylunterkunft bei uns beherbergt haben, wurde diese Lösung für die Kinder aus den Kriegsgebieten mit dem grössten Verständnis aller Beteiligten ohne Probleme umgesetzt.

Was wäre, wenn sich die Verantwortlichen des Gefechts Gedanken über den Ablauf desselben machen würden? Den Zuschauerinnen und Zuschauern wird ja jedes Jahr unverändert dasselbe Schauspiel geboten.

Was wäre, wenn? Vielleicht könnten die Leserinnen und Leser des ZT unter diesem Motto noch weitere Ideen entwickeln, wie es möglich wäre, dass die Festlaune am schönsten Tag im Jahr unter den gegebenen Umständen bei niemandem getrübt wird.