Hangsanierung Rümlisbergstrasse kommt vor die Gmeind

TRAKTANDEN

Die Einwohnergemeinde findet am Donnerstag, 20. Juni um 19.30 Uhr im Gemeindesaal in Vordemwald statt.

Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. November 2018

Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2018

Genehmigung der Rechnung 2018

Antrag Kreditbegehren Hangsanierung von 270 000 Franken für die Hangsanierung Rümlisberg

Verschiedenes und Umfrage

 

Erläuterungen und Rechnung 2018 sind auf der Gemeinde Vordemwald oder deren Homepage erhältlich.

An der Rechnungsgmeind vom 20. Juni in Vordemwald steht nebst der Genehmigung der Rechnung 2018 und der Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2018 vor allem der Verpflichtungskredit für die Hangsanierung Rümlisberg auf der Traktandenliste. Nach starken Niederschlägen kam es am 23. Januar zu einem Hangrutsch am Rümlisberg. Aus Sicherheitsgründen musste die Rümlisbergstrasse für den Verkehr und Fussgänger gesperrt werden. Die Sperrung dauerte rund drei Monate an.

Geologisches Gutachten warnt

Nach dem Ereignis, bei dem mehrere 10 bis 20 Meter breite Waldabschnitte abrutschten, wurde der Hang geologisch untersucht. Zudem klärte die Gemeinde die rechtliche Situation rund um die Finanzierung der Sanierung ab.

Das geologische Gutachten der Firma Sieber Cassina + Partner AG kam zum Schluss, dass erneute Hangrutsche möglich sind, vor allem bei starken Niederschlägen. Um dies zu verhindern, sind gemäss dem Ingenieurbüro mehrere Lösungen denkbar.

Möglich wären etwa Drainagen zur Entwässerung des Hanges, Schwellen, die mit Erdanker im Untergrund befestigt werden und so die Erdmassen sichern sollen oder eine Abflachung des oberen, sehr steilen Teils des Hangs. Das im Anschluss an das geologische Gutachten erstellte juristische Kurzgutachten der Anwaltskanzlei iur.team aus Luzern klärte aus rechtlicher Sicht, wer die Kosten für die Sanierungsmassnahmen zur Hangsicherung zu tragen hat. Das Gutachten kam zum Schluss, dass keine privatrechtlichen Haftungsbestände erfüllt sind. Dadurch sind die Eigentümer der Hanggrundstücke nicht zu einer Übernahme oder Beteiligung an den Kosten verpflichtet. Die Gemeinde hingegen ist als Betreiberin der Strasse verpflichtet, Massnahmen zu treffen, damit Verkehrsteilnehmer die Strasse ohne Gefahr benutzen können. Allerdings muss die Gefahrenquelle nicht vollständig beseitigt werden. Da die Rutschmasse trotz den vergangenen, eher trockenen Monaten nach wie vor in Bewegung ist, ist eine Sanierung unumgänglich. Laut dem Gemeinderat basiert das Sanierungskonzept, gestützt auf dem juristischen Gutachten, auf dem Grundsatz: «Sanierung ja, aber nur so viel wie nötig.»

Der Gemeinderat stellt den Antrag, den Verpflichtungskredit von 270 000 Franken zu genehmigen. Auch beim Protokoll der letzten Versammlung, sowie für den Rechenschaftsbericht 2018, stellt der Gemeinderat den Antrag zur Genehmigung. Eine Annahme empfiehlt auch die Finanzkommission bezüglich der Gemeinderechnung, welche von ihr geprüft wurde und mit einem Ertragsüberschuss von nicht ganz 692 000 Franken abschloss.