Ein Dorf wehrt sich gegen die erste Handyantenne auf Gemeindegebiet

Auch in Fulenbach können die modernen Kommunikationsmittel genutzt werden. Doch die 1800-Seelengemeinde war bisher eine handyantennenfreie Zone. Das soll sich nun ändern: Die Swisscom will in der Industrie Allmend, beim nördlichen Dorfeingang, eine Mobilfunkanlage mit dem 5G-Standard erstellen. In der Auflagefrist des Baugesuchs sind mehrere Einsprachen eingegangen, darunter zwei Sammeleinsprachen mit 74 respektive 21 Unterschriften aus dem ganzen Dorf, wie es auf Anfrage bei der Gemeindeverwaltung heisst.

Direkt betroffen ist Anwohner Walter Jäggi, der mit der Nachbarsfamilie eine Einsprache eingereicht hat. Die Antenne würde auf der gegenüberliegenden Strassenseite zu stehen kommen. «Die Antenne ist nicht am richtigen Standort geplant», sagt er auf Anfrage und begründet dies gleich mehrfach. Weil die Mobilfunkanlage am äussersten Rand der Gewerbezone vorgesehen ist, betreffen die «Immissionen primär die Wohnzone», heisst es in der Einsprache. In dieser sind aber gemäss dem kommunalen Zonenreglement störende Immissionen nicht zulässig. «Aufgrund der übermässigen Strahlenbelastung ist gegenüber der Wohnzone ein angemessener Grenzabstand einzuhalten.» Zudem soll die Bauherrin gemäss dem Umweltschutzgesetz die Strahlungsimmission soweit beschränken, wie dies «technisch und wirtschaftlich tragbar» ist. Der Standort soll daher so gewählt werden, dass die Nachbarschaft möglichst wenig betroffen ist. «Aus den Unterlagen wird nicht ersichtlich, ob alternative Standorte geprüft wurden», sagt Jäggi. Ferner ist die Mobilfunkanlage aus Sicht der Einsprecher «ein störendes Element für das Ortsbild» und widerspricht so dem Fulenbacher Baureglement. Nicht zuletzt wird auf die aktuelle Diskussion bezüglich 5G-Ausbau in den Medien verwiesen und dass die gesundheitlichen Folgen noch nicht geklärt sind. Jäggi rechnet daher mit einer «massiven Wertverminderung» seiner Liegenschaft von bis zu 40 Prozent, sollte die Antenne erstellt werden. Trotzdem werde nur der Landbesitzer des Antennenstandorts entschädigt, kritisiert er. Die beiden eingangs erwähnten Sammeleinsprachen nehmen auf die gleichen Punkte Bezug.

Auf der Liegenschaft der Indestate AG will die Swisscom die Mobilfunkantenne erstellen. Der Grund dafür ist einfach, wie der Miteigentümer und Inhaber der metallBAUmann GmbH, Niklaus Baumann, auf Anfrage sagt: «Wir haben im Industriegebiet einen sehr schlechten Handyempfang.» Im Gebäude seien andere Unternehmen eingemietet, deren Mitarbeiter guten Empfang benötigten. Man diskutierte als Grundeigentümer daher mit der Swisscom und anderen Anbietern über die Alternative einer Inhouse-Anlage, die mit einer kleinen Aussenantenne das Funksignal verstärkt und besser in die Liegenschaft verteilen würde. «Das hat nicht funktioniert, weil die Leistung des Signals hier zu schwach ist», sagt Baumann. Deswegen bot sich ein Antennenstandort an. Die Swisscom habe sich daher für den Bau einer neuen Antenne im Industriegebiet entschieden, ergänzt Baumann.

 

Bis Ende 2019 will die Swisscom 90 Prozent der Bevölkerung den neuen Ausbaustandard 5G bieten. Zum Fall in Fulenbach schreibt die Medienstelle auf Anfrage, dass bei rund einem Drittel der Baugesuche Einsprachen eingehen würden. Erteilt die Behörde die Bewilligung nicht, ist das Telekommunikationsunternehmen bereit, den Entscheid «gegebenenfalls» weiterzuziehen. «Es ist notorisch, dass immer wieder das Bundesgericht zu Baugesuchen von Mobilfunkanlagen bemüht werden muss.» Die Höhe der Entschädigung an den Grundeigentümer will die Swisscom nicht öffentlich machen.

Anderer Standort vorgeschlagen

Die Einsprecher bemängeln hauptsächlich den Standort in der Nähe der Wohnzone. Wie Bauverwalterin Stefanie Bitterli auf Anfrage sagt, hat die Gemeinde der Swisscom einen alternativen Standort ohne unmittelbare Nachbarschaft beim Schützenhaus vorgeschlagen. Die Swisscom schreibt auf die entsprechende Frage: «Die Akquisition eines neuen Mobilfunkstandortes erfolgt dort, wo der grösste Nutzen für die Kunden entsteht.» Dabei würden grundsätzlich immer mehrerer Optionen geprüft. Voraussetzung für ein Bauvorhaben sei allerdings immer die Zustimmung des Grundeigentümers.

Die Gemeinde wird die Einsprachen an der nächsten Baukommissionssitzung Ende Juni behandeln. Allen Einsprechern soll die Berechtigung dazu zugestanden werden. Dies sei jedenfalls der Vorschlag der Verwaltung an die Baukommission, sagt Bitterli.