Behindertengleichstellungsgesetz: Höhere Perrons für 6,8 Millionen müssen her

Die Perrons im Bahnhof Zofingen sind zu tief – Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer können nicht niveaugleich in den wartenden Zug rollen. Genau das – öffentliche Verkehrsmittel ohne fremde Hilfe benützen zu können – verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2004. Dessen Bestimmungen müssen bis 2023 umgesetzt werden – ein Ziel das die SBB Bahnhof für Bahnhof verfolgen. Aktuell ist Zofingen an der Reihe. Hier müssen die Perrons auf 55 Zentimeter über die Schiene angehoben werden.

Ein Klacks? 6,8 Millionen Franken kostet das Vorhaben in Zofingen, wie den Unterlagen des «eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens» zu entnehmen ist, welche derzeit bei der Bauverwaltung aufliegen. Teuer macht die Sache, dass ein höheres Perron Anpassungen an Treppen, Rampen und der «Perronmöblierung» bedingt – ja gar am Perrondach. Zudem muss «unter Verkehr» – bei laufendem Bahnbetrieb – gebaut werden, was die Sache nicht einfacher und günstiger macht. Mit den Arbeiten wollen die SBB im Juli 2020 beginnen und diese bis Dezember 2020 abschliessen. Wichtig: Der Stadt Zofingen entstehen hier keine Kosten.

100 000 Franken pro Haltestelle

Apropos Kosten. Auch Bushaltestellen müssen den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes angepasst werden. Hier rechnet man pro Haltestelle mit Kosten von 100 000 Franken. 2414 sogenannte Haltekanten gibt es im Kanton Aargau. 1400 liegen an Kantonsstrassen. Von letzteren wiesen im Oktober 2018 erst 50 die erforderliche Höhe von 22 Zentimeter auf.

Da es in der Natur von Bushaltestellen liegt, dass sie sich «innerorts» befinden, wird auch die Standortgemeinde zur Kasse gebeten – mit 40 Prozent der Kosten. Für kleine Gemeinden mit drei, vier Haltestellen und drei bis vier Hundert Einwohnern eine happige Hypothek. So viel Geld in die Hand nehmen, wenn es in der Gemeinde gar keine Rollstuhlfahrer gibt?

Kinderwagen und Senioren

Diese Frage greift zu kurz. «Barrierefrei» bedeutet Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen. Unter Mobilitätseinschränkungen versteht man Invalidität inklusive altersbedingter Behinderungen (Stichwort Rollator). Andererseits aber auch zeitlich limitierte Einschränkungen wie beispielsweise einen Beinbruch. Bezogen auf den öffentlichen Verkehr heisst barrierefrei zudem, dass der Zugang für Reisende mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck, gewährleistet sein muss – Ziele, die am Bahnhof Zofingen auch mit der Sanierung des Bahnhofplatzes angestrebt werden.