
Dämpfer für das Kantonsspital Aarau: Regierungsrat ist gegen eine eigene Herzchirurgie
«Zwei Spitäler – eine Herzchirurgie». Unter diesem Motto haben die Kantonsspital Aarau AG (KSA) und die Hirslanden Klinik Aarau fast auf den Tag genau vor fünf Jahren ihre Zusammenarbeit bekannt gegeben. Es war für beide Seiten ein grosser Schritt, gingen doch ein öffentlich-rechtliches und ein privates Spital aufeinander zu. Monate davor war bekannt geworden, dass der bekannte Berner Herzchirurg Thierry Carrel mit seinem Team neu die Herzchirurgie in der Hirslanden Klinik Aarau verantwortet.
Damals beschloss man, dass Hirslanden-Herzchirurgen und Kardiologen mit den KSA-Kardiologen zusammenarbeiten. Das KSA zog seinen Antrag für eine eigene Herzchirurgie zurück, versprach sich aber neue Entwicklungsmöglichkeiten für die eigene Kardiologie.
Bekanntlich bewirbt sich das KSA mit Blick auf die neue Spitalliste, die derzeit in Arbeit ist, um den Auftrag für die Herzchirurgie. Jetzt sondieren die beiden KSA-Ärzte und Grossräte Jürg Knuchel (SP) und Ulrich Bürgi (FDP) sowie die Grossräte Martin Brügger (SP) und Marcel Bruggisser (BDP) mit einer Interpellation bei der Regierung die Lage. Sie wollen etwa wissen, ob die Regierung der Ansicht sei, «dass die Aufteilung eines hochkomplexen Fachgebietes wie die Herzmedizin auf zwei Spitalorganisationen an zwei Standorten» langfristig zielführend sei. Die Regierung antwortet schlicht mit «Ja». Die Zusammenarbeit in diesen Bereichen zwischen den Spitälern habe sich bewährt. Von einer fragmentierten Leistungserbringung zu sprechen wäre verfehlt. Im Gegenteil zeige dieses Beispiel, «dass eine patientengerechte Kooperation zwischen zwei Institutionen bei komplexen Fachdisziplinen möglich und sinnvoll ist», so die Regierung.
Sie verfüge zudem über die notwendigen Daten, um Leistungsaufträge kompetent zu vergeben, antwortet die Regierung auf eine weitere besorgte Frage der Interpellanten. Eine abschliessende Beurteilung der volks- und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen könne sie hingegen nicht vornehmen. Solche Überlegungen flössen auch nicht in den Prozess des Spitallistenverfahrens ein. Sie müsse die Leistungsaufträge ausschliesslich nach den Vorgaben aus Bern vergeben. Darunter fallen die Kriterien von Wirtschaftlichkeit und Qualität, Versorgungsrelevanz sowie die Bereitschaft und Fähigkeit der Institutionen zur Erfüllung der Leistungsaufträge.
Zudem sei die Hirslanden Klinik steuerpflichtig, während das KSA aufgrund der Verfolgung eines öffentlichen Zwecks steuerbefreit ist». Noch einen Dämpfer bekommen die Interpellanten mit dem Hinweis, dass das KSA eine leicht höhere Baserate als die Klinik Hirslanden hat. Insofern profitiere der Kanton vom aktuellen System, heisst es dazu. Die Regierung sieht auch keinen Grund, dem KSA als Zentrumsspital mit Endversorgercharakter die ganze Herz- Gefäss-Medizin zu entziehen. Es gebe auch keine derartigen Begehrlichkeiten, macht sie klar.
All diese Antworten deuten darauf hin, dass sich bei der Leistungsvergabe für Herzchirurgie/Kardiologie zwischen den beiden Spitälern nichts ändern dürfte.