
Herzchirurgie: Departement Roth hat Brief verloren – Aarauer Kantonsspital informierte doch früher
Am 23. September hat das Kantonsspital Aarau (KSA) angekündet, in der Herzchirurgie nicht mehr mit der Hirslanden Klinik zusammenzuarbeiten. Stattdessen bewarb sich das KSA zusammen mit dem Unispital Basel selber um den Leistungsauftrag. Regierungsrätin Franziska Roth wurde «gleichzeitig wie die Hirslanden Klinik Aarau über Details der Bewerbung in Kenntnis gesetzt, nämlich am Vorabend der geplanten Publikation», schreibt der Regierungsrat in der Antwort auf eine Interpellation der beiden Grossräte Severin Lüscher (Grüne) und Jean-Pierre Gallati (SVP). Abgesehen von der Information am Vorabend wird in der Antwort der Regierung das Eigentümergespräch vom 22. August erwähnt, an dessen Ende der damalige KSA-Verwaltungsratspräsident Konrad Widmer erwähnte, dass sich das Spital für die Herzchirurgie bewerben werde.
Zweiseitiges Argumentarium
Aufgrund einer entsprechenden Anfrage dieser Zeitung vom Donnerstag hat das Departement Gesundheit und Soziales Abklärungen vorgenommen. Mediensprecherin Jelena Teuscher teilt mit, dass das KSA mit seinem Schreiben vom 17. September 2018 ein zweiseitiges Argumentarium betreffend Herzchirurgie einreichte. Hinweise, wonach das KSA in wenigen Tagen die Aufhebung der Kooperation mit der Hirslanden Klinik Aarau medial veröffentlichen werde, habe das Schreiben nicht enthalten.
Nach Kenntnis des Schreibens habe das Departement einen internen Systemabgleich vorgenommen. Dieser habe gezeigt, dass das Schreiben des Spitals am 19. September beim Departement eingegangen war. Was mit dem Schreiben geschah, ist unklar. Teuscher sagt: «Es erreichte aus noch ungeklärten Gründen nicht die in diesem Geschäft relevanten Empfänger im Departement.» Deshalb sei in den bisherigen Antworten auf die Interpellation nie auf das Schreiben Bezug genommen worden. «Das Departement Gesundheit und Soziales bedauert diesen Fehler ausserordentlich», so Teuscher.
Den Grossrätinnen und Grossräten teilte Ratssekretärin Rahel Ommerli am Freitag per E-Mail mit, das Departement sei derzeit daran, die «vorhandene Lücke in der Beantwortung der Interpellation zu ergänzen» und werde die «korrigierte Fassung nach Genehmigung durch den Regierungsrat dem Grossen Rat erneut zustellen».
Eigentümerstrategie verletzt
Die beiden Grossräte wollten auch wissen, ob die Information des KSA der «frühzeitigen Vorabinformation» entspricht, wie sie in der Eigentümerstrategie festgehalten wird. «Keineswegs», schrieb die Regierung in ihrer Antwort. Und daran hat sich aus Sicht des Gesundheitsdepartements auch nichts geändert. Obwohl sich die Ausgangslage durch den Brief und das zweiseitige Argumentarium etwas anders präsentiert. «Die Zeitverhältnisse der Information des KSA zu diesem wichtigen und strategisch relevanten Geschäft nur wenige Tage vor der breiten Kommunikation entsprechen nicht der geforderten frühzeitigen Vorabinformation des Eigentümers, wie sie in diesem Fall notwendig gewesen wäre», sagt Sprecherin Jelena Teuscher.
Der KSA-CEO sieht das anders. Für ihn ist vor allem die klar protokollierte Information im Rahmen des Eigentümergesprächs vom 22. August massgeblich. «Diese Information und das Schreiben rund einen Monat später folgen dem Gebot der frühzeitigen Vorabinformation», sagt Rhiner.
Wer den Leistungsauftrag bekommt, wird voraussichtlich im Juni 2019 entschieden. Das Departement Roth beurteilt die Anträge nach neutralen Kriterien wie Bedarfsabdeckung, medizinische Qualität und Wirtschaftlichkeit. Ob ein Spital im Eigentum des Kantons sei, spiele dabei keine Rolle.