
Aargauer fährt 48 Jahre lang ohne Führerausweis – nun hat ihn die Regionalpolizei erwischt
Die Regionalpolizei Zurzibiet hat bei einer Verkehrskontrolle vergangene Woche in Kleindöttingen (Gemeinde Böttstein) einen besonderen Verkehrssünder erwischt: Es stellte sich heraus, dass ein 62-jähriger Autolenker seit nicht weniger als 48 Jahren ohne Führerausweis unterwegs war, wie die Regionalpolizei mitteilt.
«Es war eine ganz normale Verkehrskontrolle», sagt Regionalpolizei-Chef René Lippuner. Es sei eigentlich ein Zufall gewesen, dass die Repol-Beamten den Mann erwischt haben, sagt der Chef, der selbst nicht dabei. «Es war das Bauchgefühl, wegen dem meine Mitarbeiter ausgerechnet ihn herausgenommen haben.» Der Mann war weder durch seine Fahrweise noch durch sein Äusseres aufgefallen.
Schon als 14-Jähriger Auto gefahren
Auf die Aufforderung, den Führerausweis zu zeigen, habe der Mann sogleich gesagt, dass ihm das nicht möglich sei. Und auf die folgende Rückfrage habe er geradeaus und sinngemäss geantwortet: «Ich habe noch nie einen Führerausweis gehabt.» Und nicht nur das: Der sofort geständige Verkehrssünder, der im Zurzibiet oder einem der angrenzenden Bezirke wohnt, gab von sich aus zu, dass er schon als 14-Jähriger ohne Führerausweis Auto gefahren sei. Sprich: Er war also seit 48 Jahren ohne gültigen Führerausweis unterwegs.
Für die Regionalpolizei Zurzibiet ist dies in ihrem 12-jährigen Bestehen «ein absolut einmaliger Fall», stellt Lippuner fest. Auch er selber habe so etwas in seiner 20-jährigen Polizistenkarriere noch nicht erlebt.
Bis zu 3 Jahren Gefängnis oder Busse
Der Mann durfte nicht weiterfahren. Anders als bei Rasern wird sein Auto nicht beschlagnahmt. Die Regionalpolizei hat ihn bei der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach zur Anzeige gebracht. Seit einer Gesetzesverschärfung auf Anfang 2012 bewegt sich der Strafrahmen für das Vergehen «Fahren ohne Führerausweis» neu zwischen einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und/oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen. Dessen Höhe wird je nach finanzieller Situation des Verkehrssündern zwischen 10 bis 3000 Franken festgelegt.