
Leistungsvereinbarung mit Schützi steht auf neuen Beinen
Ende 2017 ist die bisherige, 10-jährige Leistungsvereinbarung, kombiniert mit einem Mietvertrag zwischen dem Trägerverein des Kulturzentrums Schützi und der Einwohnergemeinde Olten, ausgelaufen. Rechtzeitig wurden im Jahr 2017 Verhandlungen aufgenommen. Dabei beantragte der Betreiberverein erstens eine Erhöhung des Unterhaltsbudgets und zweitens die Übernahme der Ausführungsverantwortung des gesamten Unterhalts durch die Schützi. Begründet wurde dies damit, dass die Schützi Mühe habe, ihre Kosten zu decken, dies trotz vieler unbezahlter Überstunden des bisherigen Geschäftsführers. Der Vorstand schlug deshalb vor, dass die Unterhaltsarbeiten gesamthaft der Stadt verrechnen werden könnten, und beantragte deshalb eine Erhöhung des Unterhaltsbudgets 2018 von 15’000 auf 33’000 Franken.
Differenzen bezüglich Unterhalt
Der Stadtrat antwortete vor der Budgetsitzung im November 2017, dass er den in den Vorjahren nicht ausgeschöpften Budgetbetrag Unterhalt Hochbauten, Gebäude von 15’000 Franken beibehalten werde. In Absprache mit der federführenden Direktion Bau könne dieser Betrag, der im Schnitt jeweils nur zu rund einem Drittel ausgeschöpft wurde, in Zukunft sicher noch besser genutzt werden. Hingegen lehnte der Stadtrat eine Erhöhung dieses Betrags ab, weil er der Ansicht war, dass die von Seiten des Vereins geltend gemachten Zusatzkosten eher der spezifischen Nutzung als Kulturzentrum als dem Gebäudeunterhalt zuzuordnen waren.
Ende November 2017 schrieb der Verein dem Stadtrat, der Vorstand habe beschlossen vorzuschlagen, im Moment keine neue Leistungsvereinbarung abzuschliessen, sondern die bestehende um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Verein würde in diesem Fall für sämtliche Arbeiten, welche von ihm ausgeführt würden und dem Unterhalt zuzurechnen seien, der Stadt Rechnung stellen. Bis Mitte 2018 werde sich dann zeigen, ob der Verein auf diese Art finanziell durchkomme. Der Stadtrat seinerseits erwiderte, einer Verlängerung der bestehenden Leistungsvereinbarung stehe seiner Ansicht nach nichts entgegen. Das bedeute aber auch, dass an der bisherigen Praxis betreffend Unterhalt festgehalten wird: Die Leitung der Schützi bringt ihre Anliegen betreffend Gebäudeunterhalt bei der Direktion Bau ein. Aufträge werden nur durch die Direktion Bau erteilt und diese trägt nur Kosten für von ihr erteilte Aufträge.
In der Zwischenzeit wurden die Verhandlungen zwischen Schützi und Einwohnergemeinde intensiv weitergeführt. Ergebnis sind die vorliegende Leistungsvereinbarung und der vorliegende Mietvertrag, die von Seiten der Schützi bereits unterzeichnet wurden. Neu in die Leistungsvereinbarung aufgenommen wurden u.a. die Festschreibung der finanziellen Unterstützung von kulturellen und sozialen Anlässen durch die Schützi in Form von Preisreduktionen als eine der Voraussetzungen für den Verzicht auf die Erhebung des Mietzinses und der Heiz- und Betriebskosten, die Koordination des Angebots auch mit dem Betrieb des Schwimmbads und die Regelung betreffend Freihaltezone und Zugang zum Schwimmbad sowie ein Beitrag für Instandhaltung in der Höhe von 15’000 Franken (sofern im Budget vom Gemeindeparlament bewilligt). Neu im Mietvertrag sind u.a. die Definition des Mietzinses, die Neuregelung von Mietdauer und Kündigungsfrist sowie eine genauere Abgrenzung der Zuständigkeiten von Vermieterin und Mieterin betr. Betrieb und Unterhalt und der entsprechenden Finanzierung.
Wichtige Funktion anerkannt
Die Schützi übt seit über 20 Jahren im Oltner Kultur- und Veranstaltungsprogramm eine sehr wichtige Funktion aus. Handelt es sich doch um einen grosszügigen, nutzungsflexiblen und zugleich niederschwelligen Veranstaltungsraum, der vom zuständigen Verein mit Umsicht und auch mit Rücksicht auf die Umgebung bespielt wird. Die in der Schützi stattfindenden Veranstaltungen – u.a. Kabarett-Tage, Tanztage, JKON, Buchfestival, OltenAir etc. – haben denn auch eine Ausstrahlung weit über die Stadt hinaus. Hinzu kommt, dass die Schützi zahlreiche kulturelle und soziale Anlässe in Form von Preisreduktionen finanziell unterstützt, diese teilweise dadurch überhaupt ermöglicht und dadurch auch die Einwohnergemeinde in ihrem Engagement entlastet. Die entsprechenden Reduktionen betrugen beispielsweise im Jahr 2017 total 57’966 Franken, davon 27’296 Franken im Bereich Tanz/Theater/Poetry Slam, 13’805 Franken im Bereich Konzerte und 16’865 Franken für Anlässe der Stadt gemäss Leistungsvereinbarung und von sozialen Institutionen.
Der Stadtrat anerkennt ausdrücklich die grossen Leistungen des Vereins Kulturzentrum Schützi, sowohl des Vorstands wie auch des Ende Jahr in Pension gehenden, langjährigen Geschäftsführers Oli Krieg. Mit ihrer Arbeit, insbesondere auch mit dem Kultur- und Sozialengagement von mehreren zehntausend Franken jährlich, mit dem der Verein vergünstigte Tarife anbietet, leistet die Schützi einen wesentlichen Beitrag an die Oltner Kulturszene.
Einnahmenverzicht deklariert
Im Gegenzug stellt die Einwohnergemeinde seit Anbeginn dem Kulturverein die Lokalität der Schützi zur Verfügung und kommt auch für die Energiekosten auf. In der ersten, zwölf Jahre geltenden Vereinbarung aus dem Jahr 1997 wurde die Lokalität für einen symbolischen Mietpreis von 100 Franken überlassen. In der zweiten Vereinbarung ab 2008 wurde sogar auf die Erhebung dieses Mietzinses verzichtet. Im Rahmen der Neuverhandlungen wurde nun festgestellt, dass das Mietrecht die Deklaration eines Mietzinses verlangt, ansonsten es sich um eine Gebrauchsleihe handeln würde. Eine solche würde indessen das Regeln sehr vieler Details erfordern, welche im Mietrecht bereits festgelegt sind.
Aus diesem Grund sowie aus Gründen der Transparenz, welche auch eine wesentliche Vorgabe des neuen Rechnungsmodells HRM2 darstellt, und der angestrebten generellen Systematisierung der Leistungsvereinbarungen hat sich der Stadtrat entschieden, den Mietzins im neuen Mietvertrag transparent auszuweisen, als Abgeltung für die durch die Mieterin erbrachten Leistungen im Kulturbereich aber in der Leistungsvereinbarung auf die Erhebung dieses Mietzinses und der Heiz- und Betriebskosten zu verzichten. Auf diese Weise wird das Engagement der Einwohnergemeinde auch betr. Kulturzentrum Schützi beziffert und somit sichtbar.
Für die Berechnung der Nettomiete wurde durch die Direktion Bau ein Quadratmeterpreis von 150 Franken definiert. Zusammen mit den Heiz- und Betriebskosten ergibt sich ein Mietzins von 125’900 Franken jährlich. Da ein Einnahmenverzicht rechtlich einer Ausgabe gleichzusetzen ist, ist die Leistungsvereinbarung an der Januarsitzung durch das Parlament zu genehmigen (wiederkehrend über 40’000 Franken jährlich) und unterliegt dem fakultativen Referendum (wiederkehrend über 60’000 Franken jährlich). (sko)