Ein Konkurrent mehr im Rennen: Die Altstadt-Taxi AG erhält Betriebslizenz

Ab 2019 darf die Altstadt-Taxi AG offiziell auch am Bahnhof Zofingen auf Kundschaft warten (Bild: Raphael Nadler)
Ab 2019 darf die Altstadt-Taxi AG offiziell auch am Bahnhof Zofingen auf Kundschaft warten (Bild: Raphael Nadler)

Der gewerbsmässige Transport von Personen mit Motorfahrzeugen auf dem Gemeindegebiet Zofingen bedarf einer Bewilligung, ausgestellt auf den Taxi-Betriebsinhaber. Die Bewilligungen werden durch den Stadtrat nach vorgängiger öffentlicher Ausschreibung alle vier Jahre erteilt.

Gemäss dem Zofinger Taxireglement gibt es drei gebührenpflichtige Bewilligungsarten:

– Bewilligung A mit festen Standplätzen am Bahnhof
– Bewilligung B mit Taxifahrten ab einem privaten Abstellplatz
– Bewilligungen C mit Taxifahrten bei besonderen Gelegenheiten

Bei der Bewilligungsvariante B ist auf einem privaten Abstellplatz in Zofingen auf neue Kundinnen oder Kunden zu warten. Die Bewilligung C schliesslich berechtigt zu Fahrten bei besonderen Anlässen, wie beispielsweise das Heitere Open Air. Die jährlichen Gebühren werden neu für A-Bewilligungen auf CHF 600 und für B-Bewilligungen auf CHF 350 festgesetzt.

Der Stadtrat Zofingen hat drei Bewerbungen örtlicher Taxibetriebe für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2022 geprüft und erteilt folgende fünf A-Bewilligungen beim Bahnhof Zofingen:

– 2 Standplätze Walter Tschannen AG, Zofingen
– 2 Standplätze Burg-Taxi AG, Oftringen
– 1 Standplatz Altstadt-Taxi AG, Zofingen

Die Anzahl zugeteilter Standplätze erfolgt nicht fahrzeugspezifisch. Die Taxi-Betreiber können alle Fahrzeuge ihres Betriebes dort abstellen. Es wird lediglich die maximal gleichzeitige Belegung pro Betreiber festgelegt. Der Walter Tschannen AG, der Altstadt-Taxi AG und der Burg-Taxi AG wird zudem eine Betriebsbewilligung B, für Taxifahren ab privaten Standplätzen in Zofingen, erteilt.