Neujahrsapéro ist abgesagt – Stadtrat bereitet sich auf budgetlose Zeit vor

Mindestens bis zur Volksabstimmung vom 24. März 2019, bei einer Ablehnung des Budgets an der Urne sogar bis Mitte 2019 dürften im Falle eines Zustandekommens des Referendums aus finanzrechtlicher Sicht und streng formal beurteilt eigentlich keine Ausgaben getätigt werden, bis ein rechtskräftiger Budgetbeschluss vorliegt, das schreibt die Stadtkanzlei in einer Medienmitteilung. Denn erst mit einem solchen Beschluss wird die Ermächtigung zum Eingehen entsprechender Verpflichtungen während des Budgetjahres erteilt.

Weil bei einer buchstabengetreuen Umsetzung dieser Regel auch Schaden für die Einwohnergemeinde entstehen würde, wird in der Praxis das Tätigen von gebundenen Ausgaben toleriert. Gebunden ist eine Ausgabe, wenn durch Gesetz, Verordnung, Gemeindereglement, Gemeindebeschluss oder Urteil festgelegt ist und wenn bezüglich Höhe oder Umfang, Zeitpunkt oder andere Modalitäten kein Entscheidungsspielraum besteht. Sobald die Gemeinde selbständig entscheiden kann, ob eine Ausgabe getätigt, wie eine Aufgabe erfüllt und wann ein Vorhaben ausgeführt wird, wird nicht von einer – zumindest vollumfänglich – gebundenen Ausgabe ausgegangen. Gebundene Ausgaben sind unter anderem kantonale Abgaben und Beiträge an den Lastenausgleich der Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen oder Finanzausgleich, Löhne, Versicherungsprämien, Beiträge aufgrund von bereits genehmigten Leistungsaufträgen oder Kosten für ohne Verzug zu erfüllende Aufgaben wie dringende Reparaturen. Hinzu kommt der Vollzug von bereits beschlossenen und somit gebundenen Verpflichtungskrediten, wenn das Verschieben zusätzliche Kosten bewirken würde.

So einfach, wie dies in der Theorie klingt, kann die Grenzlinie zwischen Ausgaben, die in einer budgetlosen Zeit getätigt werden dürfen, und solchen, die in dieser Phase nicht möglich sind, in der Praxis aber nicht gezogen werden. Stadtrat und Stadtverwaltung werden daher in den kommenden Wochen insbesondere bei gebundenen Ausgaben mit Entscheidungsspielraum viele Einzelentscheide zu fällen haben und zusätzliche Gesichtspunkte einbeziehen müssen. So zum Beispiel der Anteil der Kosten, die bei einer Streichung trotzdem anfallen, potenzielle Gefahren, drohender Schaden für die Stadt oder auch die Anzahl der von einem Verzicht betroffenen Personen.

Neujahrsapéro abgesagt – Skilager finden statt

Konkret hat der Stadtrat an seiner letzten Sitzung im laufenden Jahr eine Reihe von Veranstaltungen im ersten Quartal 2019 abgesagt, so den städtischen Neujahrsapéro vom 2. Januar, den Empfang des Obernaaren und die Rollmopsiade für die ehemaligen Obernaaren, den Empfang für die pensionierten Mitarbeitenden und den ersten der drei Willkommens-Apéros für Neuzugezogene. Die Planungen für den Seniorenausflug und das Schulfest im Juni sowie die Kilbi werden indessen einstweilen weitergeführt. Stattfinden werden die Snow Days der Primarschulen im Januar sowie die Schneesportlager und die Sport- und Aktivitätenwoche; die anfallenden Kosten werden indessen nicht über die Jahresrechnung, sondern über den Fonds Primarschulen gedeckt. Auf Eis gelegt werden hingegen vorderhand weitere Schulprojekte wie Sommerlager, Schulreisen und Exkursionen.

Ferner wird der Stadtrat bei einem Zustandekommen des Referendums ab Jahresbeginn mindestens bis zur Volksabstimmung keine Beiträge für Kultur-, Sport- und andere Anlässe und keine Kulturförderungsbeiträge sprechen und keine Gebührenerlasse gewähren können. Die Stadt- und die Jugendbibliothek werden in dieser Zeit keine neuen Medien anschaffen und die Museen den Sammlungsunterhalt nicht fortsetzen können, sofern externe Personen damit betraut sind. Neue externe Aufträge können im ersten Quartal auch im Bereich der Planung nicht vergeben werden. Da momentan keine neuen GA-Tageskarten für die Bevölkerung bestellt werden können, können ab Mai 2019 nur noch vier Karten pro Tag reserviert werden. Aufgrund der bereits eingegangenen Verpflichtungen durchgeführt wird hingegen die ab März geplante Ausstellung «Linck Reloaded» im Kunstmuseum. Im Bereich Leistungsvereinbarungen stehen Zahlungen im Vordergrund, wo die Auftragnehmer ihrerseits Löhne und Mieten und vertraglich beschlossene Leistungen bezahlen müssen, während Gelder für Projekte wie zum Beispiel Wohnregion oder ZentrumStadt vorläufig zurückgehalten werden.

Investitionsvorhaben wie das Parkleitsystem, diverse Sanierungen in Schulhäusern und Strassenbauprojekte, der Rückbau des heutigen Naturmuseums, der neue Bodenbelag in der Stadthalle, der Generationenspielplatz im Stadtpark, die Aufwertung des Ländiwegs oder die Ortsplanrevision werden verzögert. Weitergeführt werden hingegen bereits laufende Projekte wie zum Beispiel der Neubau des Schulhauses Kleinholz mit dem Projektwettbewerb, die Sanierung der Alten Brücke, das bereits 2016 beschlossene Projekt Haus der Museen, der neue Bahnhofplatz, die Erneuerung des Hauptrasenfeldes im Stadion Kleinholz, die Verkleidung des Schwimmerbeckens und der Pumpenersatz in der Badi und der Kindergartenspielplatz beim Sälischulhaus.

Weitere Beurteilungen wird der Stadtrat bei Bedarf laufend im neuen Jahr vornehmen. (sko)