
Das ist die Vignette 2019 (zVg)
Autobahn-Vignette 2019 ist «himmelblau metallic» – was Sie auch wissen müssen
Gültig ist die Vignette ab 1. Dezember dieses Jahres bis zum 31. Januar 2020 unter der Voraussetzung, dass sie in den Fahrzeugen an der vorgeschriebenen Stelle angebracht wird, wie die Eidgenössische Zollverwaltung am Donnerstag mitteilte.
Bei Personenwagen ist dies die Innenseite der Windschutzscheibe, bei Anhängern und Motorrädern ein leicht zugängliches und nicht auswechselbares Teil.
In absehbarer Zeit soll es die Möglichkeit geben, die Nationalstrassenabgabe elektronisch zu entrichten. Nach Kritik in der Vernehmlassung hat der Bundesrat aber beschlossen, die E-Vignette auf freiwilliger Basis einzuführen. Das Finanzdepartement soll bis Mitte 2019 eine Vorlage dafür ausarbeiten.
Was sie sonst noch wissen müssen:
- Die Vignette 2019 ist himmelblau und kostet 40 Franken. Sie ist nur für das Fahrzeug gültig, auf das sie geklebt wurde. Jegliches Entfernen und Wiederanbringen am gleichen oder an einem anderen Fahrzeug ist verboten.
- Es ist zwar nicht verboten, überzählige, unbenutzte Vignetten im Kleinanzeigenmarkt oder über eine Internetplattform zu verkaufen. Häufig werden allerdings bereits benutzte und somit entwertete oder präparierte Vignetten angeboten. Wer eine solche Vignette verwendet, macht sich strafbar.
- Die Vignette kann bei Tankstellen und Garagen, an den Schaltern der Post sowie bei den Strassenverkehrsämtern und Zollstellen bezogen werden.
- Fahrzeugführerinnen und -führer sind aufgefordert, verfallene Vignetten von der Frontscheibe zu entfernen, um mögliche Sichtbehinderungen zu vermeiden.