
Soll die Einwohnergemeinde künftig Land verkaufen oder nur vermieten dürfen?
«Die Einwohnergemeinde Zofingen darf künftig weder ihr gehörende Grundstücke noch Immobilien verkaufen» – das fordert CVP-Einwohnerrat Robert Weishaupt in einer Motion. Der Präsident der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGPK) will nur noch eine Abgabe im Baurecht oder den Abtausch von Grundstücken zulassen. Damit «soll insbesondere der Verlockung ein Riegel geschoben werden, aus kurzsichtigen finanziellen Erwägungen mittel- und langfristig Interessen der Stadt zu opfern». Mit anderen Worten: Der Motionär will das städtische «Tafelsilber» nicht verkaufen – zur Überbauung vermieten aber schon.
Argumente des Stadtrats
In seiner Stellungnahme will sich der Stadtrat nicht an die kurzen Zügel nehmen lassen, gibt dem Motionär aber insofern Recht, als «in einem dynamischen wohnungspolitischen Umfeld auch die Vergabe von Bauland im Baurecht wieder vermehrt in den Blickpunkt der öffentlichen Debatte und der Fachdiskussion rückt». Es entspreche einer langjährigen Praxis des Stadtrates, «bei Vertragsverhandlungen im Zusammenhang mit Grundstücken die Abgabe im Baurecht oder den Verkauf sorgfältig und differenziert gegeneinander abzuwägen». Allerdings würden die Handlungsoptionen bei einer solchen Transaktion nicht nur vom Verkäufer, sondern auch vom potenziellen Käufer, – also vom Markt – bestimmt.
Die Vergangenheit habe gezeigt, dass für Unternehmen meist ausschliesslich der Erwerb infrage kommt und eine Übernahme des Grundstücks im Baurecht nicht gewünscht ist. «In einem solchen Falle tätigt der Stadtrat einen Landverkauf dann, wenn dadurch eine Firmenansiedlung und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen erfolgen kann – insbesondere, wenn es um Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung oder die Verlegung eines Firmensitzes nach Zofingen geht.» Etwas anders sehe es bei Grundstücken in den Wohnzonen aus: «Institutionelle Anleger, wie Pensionskassen oder Versicherungen, sind heute bereit, Baurechte einzugehen.»
Es sei allerdings keineswegs so, dass bei einem Verkauf eines Grundstücks die Stadt schlechter fährt als bei der Abgabe im Baurecht. So hätten Verkaufserlöse zur Erhöhung der Liquidität beigetragen und führten dazu, dass für die getätigten Investitionen weniger Fremdkapital am Markt aufgenommen werden musste – dadurch Schuldzinsen eingespart werden konnten. Als Risiko bezeichnet der Stadtrat den «Heimfall» einer Liegenschaft nach Ablauf des Baurechts. Zum einen: Was sind die Gebäude dannzumal wert? Zum anderen: «Nicht ausser Acht gelassen werden dürfen – insbesondere in der Arbeitszone – die Risiken im Altlastenbereich». Der Stadtrat beantragt dem Einwohnerrat für dessen Sitzung vom 26. November die Motion abzulehnen und ihm weiterhin die Wahl zwischen Verkauf und Baurecht zu lassen.