Benützung der Sporthalle Neumatt: Aufsichtsanzeige zu Gunsten des Gemeinderates abgewiesen

Die Aufsichtsanzeige gegen den Gemeinderat Strengelbach wurde klar und eindeutig zu Gunsten des Gemeinderates abgewiesen.

Am Wochenende vom 12.-14. Oktober 2018 fand in Strengelbach die Gewerbeausstellung «GAST 2018» auf dem Schulareal sowie in den Liegenschaften der alten Turnhallen und Sporthalle Neumatt statt. Der Gemeinderat hat dem Gewerbeverein Strengelbach, unter verschiedenen Auflagen und Weisungen, auch die im Jahr 2015 in Betrieb genommene Sporthalle Neumatt für die GAST 2018 zur Verfügung gestellt.

Die Benützungsbewilligung der Sporthalle Neumatt gab im Vorfeld aufgrund eines Leserbriefs viel Gesprächsstoff. Zusätzlich zu dem Leserbrief wurde auch eine Aufsichtsanzeige gegen den Gemeinderat Strengelbach eingereicht mit dem Antrag, die Bewilligungspraktik des Gemeinderates zu überprüfen und dass die gültigen Reglemente in Zukunft eingehalten werden müssen.

Die Aufsichtsanzeige wurde von der Gemeindeabteilung klar und deutlich als unbegründet abgewiesen. Es wurden keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung festgestellt. Der Anzeiger wurde zudem darauf aufmerksam gemacht, dass bei leichtfertigen Anzeigen – wie in dieser Art – auch Kosten auferlegt werden können.

Der Gemeinderat hat den Entscheid erfreut zur Kenntnis genommen. An sämtlichen Gebäuden wurde eine exakte Kontrolle auf allfällige Schäden durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass die gemachten Auflagen und Weisungen ihre Wirkung nicht verfehlten. Es wurden keine Schäden am oder im Gebäude festgestellt. Mit diesen Erfahrungen und Auflagen kann der Gemeinderat auch für eine nächste Gewerbeausstellung eine Bewilligung in Aussicht stellen.

So kann die GAST 2018 auch für die Gemeinde erfreulich abgeschlossen werden.