
Lehrer müssen Fehler wieder korrigieren
Rotscher Federer ist ein guter Tenisschpiler: Wenn Lehrer ihre Schüler mit der Methode «Schreiben nach Gehör» unterrichten, dann zücken sie bei solch einem Satz nicht den Rotstift. Fehler machen ist erlaubt, man will den Kleinen die Freude am Schreiben nicht durch lästige Korrekturen vermiesen.
Die Lerntechnik «Schreiben nach Gehör» – auch «Lesen durch Schreiben» oder «lautgetreues Schreiben» genannt – hat Jürgen Reichen erfunden. Der in der Schweiz geborene Reformpädagoge bildete Lehrer in Hamburg aus. Wie verbreitet die Methode in den Deutschschweizer Schulstuben ist, ist zwar unklar. Die Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren jedenfalls verfügt über keine entsprechenden Angaben. Laut einem Bericht der Nidwaldner Bildungsdirektion setzten im vergangenen Schuljahr allerdings neun Kantone Lehrmittel ein, welche die Methode «Lesen durch Schreiben» explizit im Titel führen.
In Nidwalden müssen Lehrer Schüler wieder korrigieren
Der Innerschweizer Kanton ist auch der erste Kanton, welcher das «lautgetreue Schreiben» ab der zweiten Primarklasse nun explizit vom Unterricht ausschliesst. Dies hat Bildungsdirektor Res Schmid in einer kürzlich erlassenen Weisung zuhanden der Lehrer festgehalten. Spätestens ab der 2. Primarklasse müssen diese künftig also Rechtschreibfehler korrigieren. In der 1. Klasse ist das lautgetreue Schreiben zwar noch erlaubt. Je nach Entwicklungsstand der Schüler sind die Lehrer aber dazu angehalten, schon nach wenigen Wochen Orthografieregeln zu vermitteln. Verbindlich umzusetzen ist die Weisung ab dem nächsten Schuljahr – auch wenn gemäss dem Lehrplan 21 die Lehrer erst ab dem 3. Schuljahr eine korrekte Schreibweise durchsetzen sollen.
Klagen von Eltern und Lehrbetrieben
Schmid reagiert damit auf Klagen von Eltern und Lehrbetrieben, die sich über die mangelnde Rechtschreibekompetenz ihrer Kinder und Lehrlinge beschwerten. Schmid geht davon aus, dass auch andere Kantone bald den Nidwaldner Weg beschreiten werden, wie er der «NZZ» sagte.
Genau dieses Ziel verfolgen auch eidgenössische Bildungspolitiker. Der Nidwaldner SVP-Nationalrat Peter Keller hat dafür gesorgt, dass sich die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) an einer ihren nächsten Sitzungen mit dem Thema befasst. «Man verbietet es offenbar sogar Eltern, dass sie ihre Kinder zu Hause korrigieren», sagt Keller. Mit der «Schlechtschreibe-Methode ‹Schreipen nach Gehör›», so Keller, würden sich die Kinder falsche Wortbilder einprägen, die sie dann später mühsam korrigieren müssten. «Die Kantone sollten diese Methode möglichst rasch aus dem Verkehr ziehen», sagt Keller. Sie sei schädlich und nicht haltbar. Mit der Diskussion in der WBK will Keller ein entsprechendes Signal aussenden. Unterstützung erhält er von seiner Thurgauer Parteikollegin Verena Herzog. Und auf Twitter signalisierte auch die Luzerner CVP-Nationalrätin Andrea Gmür Zustimmung zum Nidwaldner Vorgehen.
Kritiker sehen sich durch deutsche Studie bestätigt
Eine aktuelle Studie der Universität Bonn bestätigt die Kritiker. Am Ende des 4. Schuljahrs machten die «Schreiben-nach-Gehör»-Kinder deutlich mehr Fehler als jene, die mit der klassischen Fibelmethode unterrichtet wurden. In anderen Studien kamen Forscher zu ähnlichen Schlüssen. Die Bundesländer Hamburg und Baden-Württemberg haben die von Reichen entwickelte Lerntechnik sogar ganz untersagt, auch andere Bundesländer denken darüber nach.
Ein allfälliges Verbot, findet Peter Keller, sollten in der Schweiz die Kantone verhängen. Lautgetreues Schreiben, diese Methode sei offensichtlicher Unsinn: «In keinem Sport würde man Buben und Mädchen falsche Bewegungsabläufe einstudieren lassen», sagt der SVP-Nationalrat. Vielleicht wäre Roger Federer in der Tat nicht so ein guter Tennisspieler geworden, wenn ihn als Knirps nie ein Trainer korrigiert hätte.