
Über 100 Pestizide an Aargauer Bach – Umwelt-Politiker fordern massvolleren Gift-Einsatz
Der Kanton Aargau besitzt viele unterschiedlich genutzte Grundstücke. Zum einen sind dies Areale mit Schulhäusern, Verwaltungsgebäuden oder Kulturdenkmälern und Schlössern. Zum anderen gehören dem Kanton Strassenborde oder Gartenanlagen und schliesslich Landwirtschaftsland. Einiges davon wird verpachtet, anderes bewirtschaftet der Kanton, oder er nimmt die Umgebungspflege vor. In der Landwirtschaft und bei der Pflege von Gartenanlagen und auch kleinsten Grünflächen kommen häufig Pestizide zum Einsatz. Dass diese nicht einfach verschwinden, sondern Böden und Gewässer belasten, ist bekannt.
Die Postulanten verlangen von der Regierung, dass er den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf kantonseigenen Flächen unter die Lupe nimmt und aufzeigt, wie sich dieser optimieren, respektive reduzieren lässt. Auch die Landwirtschaft auf vom Kanton verpachteten Flächen soll genau angeschaut werden. Eine Erhebung darüber, welche Bewirtschafter bereits den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert haben, sowie Anpassungen von Pachtverträgen könnten weitere Massnahmen zur Reduktion von Pestiziden sein. Erwartet werden von den Postulanten insbesondere Angaben zum kantonalen Betrieb der Justizvollzugsanstalt in Lenzburg sowie zum Versuchsbetrieb der Liebegg.
Ab Ende 2018 ist die Anwendung von drei Pestiziden aus der Gruppe der Neonicotinoide im Freiland auch in der Schweiz verboten. Das Bundesamt für Landwirtschaft reagiert damit auf einen entsprechenden EU-Entscheid. Neonicotinoide sind die weltweit am häufigsten eingesetzten Insektengifte, nachweislich sind sie auch für Bienen und Hummeln schädlich. «Dabei handelt es sich allerdings erst um einen kleinen, ersten Schritt», schreiben die Postulanten.
Weitergehende Massnahmen sieht der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel des Bundes vor. Der Bundesrat hatte diesen im September 2017 zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Die Risiken sollen halbiert und Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz gefördert werden. Die Federführung liegt bei den Kantonen. So muss der Aargau neu Daten zu Rückständen in Lebensmitteln, Verunreinigungen in Gewässern und Kontrollen von Landwirtsbetrieben und Marktkontrollen erheben.