
Misshandlungen gehörten zum Ehealltag
«Meine Frau mag mich nicht mehr. Ich bin alt geworden und deshalb will sie mich loswerden», begründete der Afghane die Vorwürfe seiner Ehefrau. Der 51-jährige hatte sich unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung sowie wegen mehrfacher Drohung gegen seine Ehegattin vor dem Bezirksgericht Zofingen zu verantworten. Laut den Ausführungen der Frau soll ihr Mann sie über Jahre misshandelt und unterdrückt haben. Vergewaltigung und Gewalt hätten zum Alltag ihres Ehelebens gehört.
Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht schien aber nur ein weiteres, trauriges Kapitel im Leben der Ehefrau zu sein. Im Iran lebend, wurde sie mit acht Jahren von ihrem Vater zwangsverheiratet. Wie sie bei der fast zweistündigen Befragung durch die Bezirksrichter zu Protokoll gab, wurde sie bereits in diesem jungen Alter von ihrem Ehemann zu Sex gezwungen. Ihr damaliger Mann habe ihr dabei jeweils die Hände und Füsse festgebunden. Mit zwölf wurde sie zum ersten Mal Mutter. Drei Jahre nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes liess ihr Mann sich von ihr scheiden. Die junge Frau ohne Schulbildung durfte vorerst im Haus der Verwandtschaft ihres Ex-Mannes bleiben. Es wurde aber bald klar, sie muss das Haus verlassen, wenn sie sich nicht einverstanden erklärt, den fast 20 Jahre älteren Onkel ihres Ex-Mannes zu heiraten. Dieser war bereits verheiratet, hatte mit dieser Ehefrau drei Kinder. Es kam schliesslich dennoch zur Eheschliessung.
Während die Frau aussagte, sie habe keine andere Wahl gehabt, sagte ihr Mann, sie habe ihn freiwillig geheiratet. Das Paar bekam zwei Kinder. Während der Mann von einer glücklichen Ehe berichtete, in der seine Frau stets tun und lassen konnte, was sie wollte, zeichnete die Frau vor Gericht ein anderes Bild. Sie sei von ihrem Mann und dessen Familie unterdrückt worden, habe ihrem Mann gehorchen und ihm zu Willen sein müssen. «In unserer Kultur ist der Mann wie ein Gott und die Frau muss tun, was er will», sagte die dreifache Mutter aus.
Unter psychischen Druck gesetzt
Weil der Ehemann angeblich von den Taliban verfolgt wurde, flüchtete die Familie 2015 über die Balkanroute in die Schweiz. Sie erhielten einen Platz in der Asylunterkunft in Zofingen. Auch hier soll es weiter zu sexuellen Übergriffen gekommen sein. Beinahe täglich habe er sie gedrängt mit ihm Sex zu haben. Sie habe jeweils nach Ausreden gesucht. Habe sich nachts zu ihrer Tochter ins Bett gelegt, damit er nicht zu ihr kommen konnte. Dennoch soll es mehrmals zur Vergewaltigung gekommen sein, vaginal und anal. Insbesondere als die Kinder tagsüber die Schule besuchten. Aus Angst, er würde sie wieder schlagen oder ihr gar die Kinder wegnehmen, liess sie es über sich ergehen. «Ich schloss die Augen und weinte», erinnerte sie sich. Ihr Mann habe sie zudem unter massiven psychischen Druck gesetzt, in dem er anderen Bewohnern der Asylunterkunft erzählte, seine Frau pflege sexuelle Kontakte mit anderen Männern. Er drohte ihr weiter, sie wieder in ihr Herkunftsland zurückzuschicken.
Nach einigen Monaten in der Schweiz besuchte das Paar einen Integrationskurs. «Dort erfuhr ich zum ersten Mal, dass es hier nicht erlaubt ist, eine Frau zu schlagen oder sie zu etwas zu zwingen», sagte die Frau. Gestärkt durch diese Informationen wurde sie mutiger, begann sich gegen die Übergriffe zu wehren. Immer öfter kam es zu – teilweise tätlichen – Auseinandersetzungen zwischen dem Ehepaar. Als der Ehemann herausfand, dass seine Frau eine Freundschaft zu einem anderen, jüngeren Mann unterhielt, war er überzeugt, sie betrügt ihn. Mehrmals soll er sie und ihren Freund darauf mit dem Tod bedroht haben. Dennoch trennte sich die Frau von ihrem Gatten und reichte wenig später Strafanzeige gegen ihn ein.
Staatsanwalt fordert sechs Jahre
Oberstaatsanwalt Peter Heuberger erachtete für die mehrfache Vergewaltigung, die mehrfache sexuelle Nötigung sowie die mehrfacher Drohung eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren als angemessen. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken für die mehrfache Beschimpfung, sowie eine Busse von 500 Franken für mehrfache Tätlichkeiten. Die Anwältin der Frau forderte für ihre Klientin eine Genugtuung von 25 000 Franken. Der Anwalt des Beschuldigten verlangte – in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten – einen vollumfänglichen Freispruch und die sofortige Entlassung aus dem vorzeitigen Strafvollzug. Für die entstandenen Überhaft soll dem Mann eine Haftentschädigung von 87 000 Franken zugesprochen werden. Das Urteil des Bezirksgerichts steht noch aus.