APK-Bundesgerichtsurteil: Wo Schatten ist, ist oft auch Licht

Die Stadt Zofingen ist vor Bundesgericht in einem Streit mit der Aargauische Pensionskasse (AKP) unterlegen. Was bedeutet das Urteil? Und vor allem: Wie kam es zum Rechtsstreit? Das ist kompliziert.

1984 beschloss der Zofinger Einwohnerrat, die Städtische Pensionskasse aufzulösen und sie in die Aargauer Beamtenpensionskasse – heute APK – zu überführen. Obwohl beide Pensionskassen eine nahezu identische Unterdeckung von je 27 Prozent aufwiesen (was einen Eintritt ohne Einkauf impliziert), verlangte die heutige APK erstens, dass die Rentner bei der Stadt Zofingen blieben, und zweitens, dass die Stadt Zofingen die aktiven Versicherten voll einkauft. Die Stadt Zofingen zahlte daraufhin die geforderten 27 Prozent oder 2,6 Millionen Franken – mehr, als es vom Deckungsgrad der APK her geboten gewesen wäre. Dazu stand im Vertrag: «Sollte sich in späteren Jahren zeigen, dass der Kanton und die angeschlossenen Gemeinden die Kasse finanziell stützen müssten, so würde berücksichtigt, dass Zofingen das volle Deckungskapital für die Mitglieder der Städtischen Pensionskasse geleistet hat.»

Ein Zeitsprung ins Jahr 2008. Damals beschloss der Grosse Rat für die APK das Umlagerungsverfahren (aktive Arbeitnehmer bezahlen die Renten der Senioren) aufzugeben und die Kasse zur Sparversicherung (Beitragsprimat) zu machen – und sie in die finanzielle Unabhängigkeit zu entlassen. Der Primatswechsel war unbestritten und notwendig, allerdings störte einige angeschlossene Gemeinden und öffentliche Institutionen, dass neben der Ausfinanzierung der Unterdeckung auch noch 15 Prozent Wertschwankungsreserven eingeschossen werden mussten. So auch Zofingen. Der Einwohnerrat beschloss in Übereinstimmung mit den Arbeitnehmern, den Austritt und den Anschluss an die Vorsorgestiftung des Schweizerischen Gemeindeverbandes.

Kündigung mit Kostenfolgen
Dass man als Gemeinde nicht einfach so kündigen und sich einer anderen Kasse anschliessen kann, war allen Austretenden klar. Ihren Anteil an die «Ausfinanzierung», an das Stopfen des Lochs bei der APK, mussten sie leisten. Sie waren ja auch jahrelang versichert und damit gegen Risiken abgedeckt. Aber wie gross ist die Lücke, wie gross war die Unterdeckung? Dies mussten fortan Richterinnen und Richter entscheiden.

Die APK gewann vor Bundesgericht einen ersten Musterprozess gegen eine kleinere Gemeinde, in welchem «Lausanne» zum Schluss kam, es sei einer Nachschusspflicht von 26 Prozent nachzukommen. Wichtig: Von einer nahezu gleich grossen Zahlung in die Wertschwankungsreserve der Kasse steht im Urteil nichts – sie wurde von Zofingen aber verlangt. Ein anderer Streitpunkt war die Anrechnung der damaligen vollen Ausfinanzierung der eingebrachten Versicherten beim Wechsel im Jahr 1984 zur APK.

Der Stadtrat trat den Weiterzug eines negativen Verwaltungsgerichtsurteils nach «Lausanne» an. Auch dieses Urteil liegt nun vor. «Im Ergebnis», sagt René Küng, Leiter Finanzen und Controlling der Stadt Zofingen, «hat sich die APK von Zofingen ihre Unterdeckung zweimal ausfinanzieren lassen: Einmal beim Eintritt, das zweite Mal beim Austritt – was das Bundesgericht als zulässig beurteilt.»

Wo Schatten ist, ist auch Licht. Die Rentnerinnen und Rentner verbleiben der APK und diese ist verpflichtet, der Stadt die Wertschwankungsreserven von 6,7 Millionen Franken beim Tod des letzten Rentners zu überweisen – sofern es deren Deckungsgrad dannzumal zulässt. «Es ging für die Stadt um 18 Millionen», sagt Stadtammann Hans-Ruedi Hottiger, «die zum grössten Teil bezahlt sind und für die Rückstellungen gebildet wurden.»