
Chefarzt-Affäre im Grossen Rat: Kanton bestreitet alle Vorwürfe
Interpellation Jean-Pierre Gallati, SVP, Wohlen, vom 6. März 2018 betreffend Arzthonorare der Kantonsspital Aarau AG (Beantwortung): So lautet das Traktandum 4 der heutigen Grossratssitzung. Normalerweise ist die Behandlung einer Interpellation unspektakulär. Die Regierung beantwortet den Vorstoss vorher schriftlich, die Urheber können im Rat kurz Stellung nehmen. Zumeist zeigen sich die Interpellanten mit der Antwort nicht oder nur teilweise zufrieden, der Grossratspräsident erklärt den Vorstoss als erledigt.
Heute könnte dieses Ritual durchbrochen werden, denn Gallati überlegt sich, eine Diskussion im Rat zu beantragen. Grund ist die Chefarzt-Affäre, die mit der Interpellation des SVP-Fraktionschefs ihren Anfang nahm. In der Antwort des Regierungsrats hiess es, in zwei Fällen hätten Chefärzte am Kantonsspital Aarau (KSA) fälschlicherweise Leistungen auf sich erfasst, die sie nicht selber erbracht hatten.
Spital bestreitet alle Vorwürfe
Recherchen der AZ ergaben, dass der Chefarzt der Angiologie dies laut einem externen Revisionsbericht über 500- mal getan hatte. Die Revisoren kamen zum Schluss, dies weise auf ein systematisches Vorgehen hin. Das Spital verwarnte den Chefarzt und verpflichtete ihn zu einer Rückzahlung. Dieselben Sanktionen ergriff das Kantonsspital Baden (KSB) gegen einen zweiten Chefarzt, der das gemeinsame Orthopädiezentrum mit dem KSA leitet.
In einer internen Stellungnahme, die der AZ vorliegt, bestreitet das KSA alle Vorwürfe. Es sei zwar richtig, dass in der Angiologie Leistungen mehrmals nicht korrekt erfasst wurden. Dadurch sei auch zu viel Geld auf das Honorarkonto dieser Klinik geflossen. Die externen Gutachter hätten aber nur in wenigen Fällen «falsch erfasste Leistungen zu Ungunsten des KSA» nachgewiesen. Beim verantwortlichen Chefarzt seien weder systematisches Vorgehen noch Absicht festgestellt worden. Er hätte aber merken müssen, «dass Leistungen fälschlich auf ihn verbucht wurden, und dies korrigieren müssen». Für diese Verletzung der Sorgfaltspflicht sei der Arzt verwarnt worden. Das Spital sieht laut Mitteilung keinen Grund, sich weiter öffentlich zum Thema zu äussern. Sollte der Kanton weitere Abklärungen durchführen, werde das KSA aber «selbstverständlich kooperieren».
Kommissionspräsident schweigt
Strafanzeigen der Spitäler gegen die beiden Ärzte gab es in nicht. Im Fall des Aarauer Chefarztes kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass kein ausreichender Anfangsverdacht für ein Verfahren vorliege. Dies stellt SVPGrossrätin Désirée Stutz in einem Vorstoss infrage. GLP-Fraktionschefin Barbara Portmann beantragte eine Untersuchung durch die Geschäftsprüfungskommission (GPK). Gemäss ihren Informationen seien die Verfehlungen noch gravierender als bisher bekannt. GPK-Präsident Marco Hardmeier (SP) erklärt, seine Kommission beantworte keine Medienanfragen. Wenn ein Entscheid über eine Untersuchung gefallen sei, und die GPK zur Ansicht komme, dieser sollte öffentlich werden, werde sie von sich aus kommunizieren.