
So wollen Aargauer Gewerbe und Handelskammer bei Spitälern sparen
Der Kanton Aargau und die Gemeinden sollen sich aus der Trägerschaft der Spitäler zurückziehen. Das fordern der Gewerbeverband sowie die Industrie- und Handelskammer. Auf diese Weise soll der Staatshaushalt entlastet werden.
Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen sollten öffentlich ausgeschrieben werden. Auch sollten die Gemeinden in der Langzeitpflege die Tarife frei gestalten können und die kantonalen Höchsttarife im Heim bei den Ergänzungsleistungen zur AHV müssten gesenkt werden.
Diese Forderung erhoben der Aargauische Gewerbeverband (AGV) sowie die Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK) am Montag in Aarau. Die beiden Organisationen stützen sich auf eine von ihnen in Auftrag gegebene Studie von Stefan Felder, Professor an der Universität Basel.
Die Studie zeigt Einsparmöglichkeiten auf, die in kantonaler Kompetenz liegen. Die Einsparungen würden die hohe Qualität des Gesundheitswesens nicht gefährden, halten der AGV und die AIHK fest.
Kostensteigerungen dämpfen
Die stark steigenden Kosten für das Gesundheitswesen würden den Staatshaushalt aus dem Gleichgewicht bringen. Gelinge es nicht, die Kostensteigerung zu dämpfen, werde eine Haushaltsanierung schwierig.
Die vorgeschlagenen Massnahmen würden bereits kurzfristig einen Spareffekt haben. Gemäss Studie liegt das Einsparpotential bei der Ausschreibung gemeinwirtschaftlicher Leistungen bei mehr als 5 Millionen Franken pro Jahr. Die Senkung der Höchsttarife bei den Ergänzungsleistungen würde den Staatshaushalt um 10 Millionen Franken entlasten.
Das höchste Potenzial bestehe im Rückzug des Kantons und der Gemeinden aus der Trägerschaft der Spitäler. Mittel- bis langfristig lassen sich gemäss Studie mehr als 20 Millionen Franken jährlich einsparen.
Schliesslich weisen gemäss AGV und AIHK auch die Bereiche der Tarifgestaltung in der Langzeitpflege und die Ausschreibung der Versorgungspflicht (Spitex) mittel- bis langfristig mit je mehr als 10 Millionen Franken jährlich ein hohes Einsparpotenzial auf.
Der AGV und die AIHK brachte sich mit diesen Forderungen in Position für die anstehende Diskussion über die Revision des kantonalen Spitalgesetzes. Der Regierungsrat will die Vorlage in diesem Jahr in eine Anhörung bei Parteien, Verbänden und Interessengruppen schicken.
Gesundheitskosten steigen
Wie die Studie aufzeigt, sind die aargauischen Gesundheitskosten im interkantonalen Vergleich noch unterdurchschnittlich. Die Wachstumsrate sei jedoch hoch.
In den vergangenen 20 Jahren stiegen die Pro-Kopf-Ausgaben in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gesamtschweizerisch um 4,0 Prozent pro Jahr. Im Aargau lag die Steigerungsrate bei 4,7 Prozent. Nur fünf Kantone verzeichneten gemäss Studie einen höheren Wert.
Die bereinigten Ausgaben des Kantons Aargau für die Gesundheit stiegen den Jahren von 2008 bis 2015 von 728 Franken pro Einwohner auf 1306 Franken. Dies entspricht einer Erhöhung um 79,5 Prozent. Haupttreiber dieser Entwicklung waren die stationären Spitalkosten, wie es in der Studie heisst.