
Nationalrat Jauslin zur «Chefarzt-Affäre»: «Verwarnung und Rückzahlung ist lächerlich»
In den Kantonsspitälern im Aargau haben Chefärzte falsch abgerechnet: In Aarau kassierte ein Gefässmediziner einen Verweis, das Spital forderte einen vierstelligen Betrag zurück. In Baden wurde deshalb ein Orthopäde verwarnt und musste 45’000 Franken zurückzahlen.
Ulrich Bürgi (FDP), Präsident der Gesundheitskommission im Grossen Rat und zugleich Chefarzt der Notfallmedizin am Kantonsspital Aarau, verlangt eine vollständige Aufklärung der Honorarmanipulationen und eine transparente Information der Öffentlichkeit.
«Reaktion ist viel zu mild»
Noch deutlich weiter als Bürgi geht dessen Parteikollege Matthias Jauslin. Auf Twitter schreibt der FDP-Nationalrat zur Reaktion des Kantonsspitals Aarau auf die Honorarmanipulationen des Arztes: «Verwarnung und Rückzahlung ist ja lächerlich. Fristlos ist das Minimum.» Auf Nachfrage der AZ sagt Jauslin: «Wenn ein Arzt mehr als 500-mal falsch abrechnet, steckt wohl mehr dahinter, als einfach falsche Buchungen.»
Sollte das tatsächlich zutreffen, ist die Reaktion des Spitals aus seiner Sicht viel zu mild ausgefallen. «Eine Verwarnung und die Rückzahlung des Fehlbetrags ist keine echte Sanktion, sondern nur eine Wiedergutmachung.» Dass ein solches Verhalten keine gravierenderen Folgen hat, ist für den FDP-Nationalrat ein schlechtes Zeichen. «Es darf aus meiner Sicht nicht sein, dass ein Chefarzt, der ohnehin schon ein sehr hohes Salär bezieht, das Vertrauen des Arbeitgebers und des Steuerzahlers missbraucht.»
Gallati: «Das sind schwarze Schafe»
Jean-Pierre Gallati, Fraktionschef der SVP im Grossen Rat, hat bereits im März einen Vorstoss zu möglichen Honorarmanipulationen am KSA eingereicht. Nach dem AZ-Artikel vom Donnerstag sagt er: «Jetzt braucht es Führung: Verwaltungsrat und Geschäftsleitung des KSA müssen die beiden Fälle vollständig aufklären und dann aufräumen, aber richtig.» Geschehe dies nicht, leide einerseits der Kanton als Alleinaktionär des KSA. «Leiden würden aber auch alle Mitarbeiter des KSA, die täglich gute Leistungen erbringen, und das zum grössten Teil, ohne überrissene Löhne zu beziehen», hält Gallati fest. Für den SVP-Grossrat ist darüber hinaus klar: «Die beiden fehlbaren Chefärzte aber sind schwarze Schafe und untragbar.»
Er ist der Meinung, bis und mit heute habe das Führungspersonal auf allen Stufen versagt. Weder die Spitalleitung, noch der Verwaltungsrat, oder der Regierungsrat sei gewillt, seine Verantwortung wahrzunehmen. «Jeder versteckt sich hinter hohlen Floskeln», kritisiert Gallati. Mit Blick auf die nötige Sanierung des ganzen Kantonsspitals Aarau und die anstehenden Investitionen von 700 Millionen Franken mache ihm das grosse Sorgen.
Adrian Bircher, GLP-Grossrat aus Aarau und Sohn des ehemaligen Regierungsrats Silvio Bircher, kritisiert die Kommunikation des Spitals. «Am schlimmsten finde ich die Aussage, es sei kein Schaden für Patienten oder für Versicherer entstanden», hält Bircher fest. Dass entweder Schaden für den Kanton und damit den Steuerzahler als Eigentümer des Spitals oder für eventuell geprellte Assistenz- und Oberärzte des Chefarztes entstanden sei, werde verschwiegen. «Ich hoffe, dass der Regierungsrat endlich einschreitet, sonst wird wohl der Grosse Rat nicht zögern, mittels Geschäftsprüfungs- oder Gesundheitskommission tätig zu werden.»
Guhl: Rechnungskopie für Patient
Zu denken gibt der Manipulationsfall am Kantonsspital Aarau auch BDP-Nationalrat Bernhard Guhl. «Würden die Leistungserbringer sich ans Gesetz halten und den Patienten Rechnungskopien zustellen, dann würde vermutlich noch viel mehr zum Vorschein kommen», vermutet Guhl. Er geht also davon aus, dass Patienten dann erkennen könnten, ob der Arzt, dessen Name auf der Rechnung steht, sie auch tatsächlich behandelt hat.
Guhl sagt, heute würden die meisten Rechnungen direkt an die Krankenkassen geschickt. Wenn der Patient keine Kopie erhält, hat er auch nicht die Möglichkeit, die Rechnung zu kontrollieren. Der BDP-Vertreter hat im Nationalrat einen Vorstoss dazu eingereicht. Künftig soll das Bundesamt für Gesundheit die Kompetenz haben, Sanktionen gegen Leistungserbringer zu verhängen, die keine Rechnungskopien an Patienten schicken.