Jetzt liegt das schriftliche Urteil für Thomas N. vor – 20 Tage Zeit für Berufung

Im Frühling, nach dem Erhalt des Urteilsdispositivs, meldeten der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft die Berufung an. Diese beiden Parteien haben nun die Möglichkeit, innert 20 Tagen seit der Zustellung des schriftlichen Urteils beim Obergericht die Berufung zu erklären (Art. 399 Abs. 3 StPO). Erst mit dem Eingang von zumindest einer Berufungserklärung würde das Verfahren am Obergericht weitergeführt.

Information durch die Gerichte
Die Gerichte werden zu gegebener Zeit aktiv informieren, ob der Beschuldigte und/oder die Staatsanwaltschaft die Berufung erklärt oder darauf verzichtet haben. Bis über diese weitere Entwicklung Sicherheit besteht, sind keine weiteren Auskünfte möglich.