
10 Jahre Landesverweis für Rasierklingendieb
Letzes Jahr zog eine weissrussische Bande durch mehrere Coop- und Migros-Filialen. Bei der Wahl ihres Diebesguts gingen die jungen Männer sehr gezielt vor: Sie stahlen praktisch nur Rasierklingen. Einer der drei Beschuldigten, die alle separat angeklagt wurden, stand am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zofingen. Die Anklage lautete unter anderem auf banden- und gewerbsmässigen Diebstahl. Der 23-Jährige, der in Fussfesseln erschien, war in allen Punkten geständig. Zwischen Juli und Dezember 2017 erbeutete er bei Coop und Migros insgesamt 334 Packungen Rasierklingen der Marke Gillette. Unter den neun betroffenen Filialen war auch jene des Grossverteilers Coop in Zofingen. Auf der Liste des Deliktsguts finden sich weiter sieben Packungen Lachs, zwei Flaschen Wodka, eine Flasche Champagner, ein Salat und ein Sack. Zudem klaute er in einer Apotheke eine Dose Fruchtgummi.
Der Wert des gesamten Deliktguts beläuft sich auf 13 240 Franken. Mal war der Mann allein auf Diebestour, mal zusammen mit den anderen beiden Beschuldigten unterwegs. Die geklaute Ware verkaufte er weiter und finanzierte sich damit seinen Lebensunterhalt. «Er hätte dies weiterhin im gleichen Stil getan, wenn er nicht verhaftet worden wäre», heisst es in der Anklageschrift.
Beschuldigt wurde der Mann weiter der rechtswidrigen Einreise in die Schweiz, des rechtswidrigen Aufenthalts und der Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung. Dies, weil er illegal in einer Autogarage gearbeitet hatte. Angeklagt wurde er zudem wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs, da er ein Hausverbot missachtet hatte. Die Liste der Anklagepunkte endet mit dem Nichtanzeigen eines Fundes: Der Beschuldigte hatte zwei unverpackte, rote Turnschuhe der Marke Nike gefunden und mitgenommen, ohne dies zu melden. Er zeigte sich auch in diesen Punkten geständig.
Das Bezirksgericht verurteilte den Mann zu 20 Monaten Haft, davon 10 Monate im bedingten Vollzug bei einer Probezeit von drei Jahren. Hinzu kommt eine Busse von 500 Franken. Bezahlt er diese nicht, muss er fünf Tage Ersatzfreiheitsstrafe leisten. Der Weissrusse wird ausserdem für zehn Jahre des Landes verwiesen. Das Urteil wurde im abgekürzten Verfahren gefällt.