
Milde Strafe für Hells Angels – zwei Rocker erhalten sogar eine Entschädigung

Marc S. (52), Vizepräsident der Hells Angels Schweiz, grinst. Sein Handy vibriert dauernd; seine Kameraden gratulieren ihm. Denn er kommt mit einem blauen Auge davon und muss nicht ins Gefängnis. Einer seiner Kumpels hatte vor Gericht geschimpft, durch diesen Prozess habe er das Vertrauen in die «Anzugsträger» endgültig verloren. S. hingegen sagte gar nichts und blickte grimmig. Doch nun lobt er das Gericht und wechselt erstmals ein paar Sätze mit den Journalisten. Wortkarg bleibt er aber auch im Moment seines Triumphs. Das Leben seiner Bande geht aus seiner Sicht die Öffentlichkeit nichts an.
Sechs Anhänger der Hells Angels und verbündeter Rockerbanden stehen vor dem Bezirksgericht Zofingen, weil sie im Sommer 2013 bei der Shell-Tankstelle in Oftringen zwei Mitglieder der verfeindeten Balkan-Gang Black Jackets verprügelt haben. Die Staatsanwaltschaft forderte Freiheitsstrafen von 2½ bis 4 Jahren. Alle sechs Männer hätten zumindest einen Teil davon im Gefängnis absitzen müssen.
Das Bezirksgericht Zofingen verurteilt nun aber vier Männer zu lediglich bedingten Strafen und spricht zwei sogar frei. Diese beiden erhalten Entschädigungen für die zu Unrecht abgesessene U-Haft: 2600 und 8000 Franken plus fünf Prozent Zins für die vergangenen fünf Jahre. Für die Freigesprochenen ist das viel Geld, sie haben wenig Einkommen.
Die höchste Strafe erhält der Hauptangeklagte S.: 12 Monate Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 120 Franken. Beides bedingt. Macht er sich innert dreier Jahre nicht mehr strafbar, muss er weder ins Gefängnis noch die Geldstrafe bezahlen. Die anderen drei Verurteilten kommen mit bedingten Geldstrafen von je 270 Tagessätzen davon.
Richterin: «Das ist Machogehabe»
Die vorsitzende Richterin Kathrin Jacober (SVP) verkündet zwar milde Strafen, aber sie wählt harte Worte. Es gehe nicht, dass irgendwelche Clubs territoriale Ansprüche hätten und bestimmten, wer sich dort aufhalten dürfe. Das sei einzig Staatsaufgabe. «Alles andere ist eine dreiste Selbstüberschätzung. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn sich Erwachsene raufen, nur weil jemand die falsche Weste trägt», sagt sie. Die junge Richterin blickt den gesetzten Herren in die Augen und tadelt sie: «Das ist Machogehabe.»
Das Gericht verzichtet aber einstimmig auf harte Strafen, weil die Staatsanwaltschaft mit dem fünf Jahre dauernden Verfahren das Beschleunigungsgebot verletzt habe und weil die Taten nicht so gravierend wie angeklagt seien. So verurteilt das Gericht S. nur wegen Raufhandels, qualifizierter einfacher Körperverletzung, Verstösse gegen das Waffengesetz und Hinderung einer Amtshandlung. Es spricht ihn aber vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung sowie des Angriffs frei.
Der Unterschied zwischen Angriff und Raufhandel besteht darin, wie das Gegenüber reagiert. Gemäss Richterin Jacober darf sich der Angegriffene nur passiv verteidigen und schützen. Die beiden Mitglieder der Black Jackets schlugen jedoch hart zurück und verletzten die Rocker leicht. Für Staatsanwalt Simon Burger geht das in Ordnung. Aus seiner Sicht dürfte der Angegriffene sogar präventiv einen Erstschlag ausüben, um sich zu verteidigen. Das Gericht sieht das anders.
Dennoch äussert sich Burger zufrieden zum Urteil: «Damit ist diese fünf Jahre alte Sache nun abgeschlossen.» Er rechnet nicht damit, dass eine der Parteien das Urteil anfechten wird.
Eine Frage bleibt allerdings offen. Raufhandel ist eine gegenseitige Angelegenheit, bei der sich beide Seiten schuldig machen. Eigentlich müssten also auch die vermeintlichen Opfer verurteilt werden.