
Das böse Erwachen im Alter: Wenn Frauen bei der Pensionierung weniger Geld haben als ihre Partner
Die Schweiz ist Vize-Europameisterin. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen hat hierzulande in den letzten zehn Jahren stark zugenommen. Knapp 77 Prozent der 15- bis 64-jährigen Frauen gehen einer Arbeit nach. Das sind rund fünf Prozentpunkte mehr als noch vor zehn Jahren und ist im internationalen Vergleich ein Spitzenwert. Nur Island übertrifft die Schweiz. Auf der Insel sind 81,9 Prozent der Frauen erwerbstätig.
Auch in Schweden, den Niederlanden, Norwegen oder Finnland arbeitet ein hoher Anteil der weiblichen Bevölkerung. In diesen Ländern waren die Zahlen aber bereits vor zehn Jahren ähnlich hoch – die Schweizerinnen haben also aufgeholt. Das zeigen die Zahlen des Bundesamts für Statistik.
Allerdings arbeiten mit Ausnahme von den Niederlanden nirgends in Europa so viele Frauen Teilzeit wie hierzulande. Nur 38 Prozent arbeiten 90 Prozent und mehr. 62 Prozent der über 2,1 Millionen berufstätigen Frauen sind in Teilzeitpensen beschäftigt. Demgegenüber geht eine grosse Mehrheit der 2,5 Millionen berufstätigen Männer in der Schweiz noch immer einer Vollzeitarbeit nach.
Klassische Rollenteilung
Hauptursache für die geschlechtliche Fragmentierung des Schweizer Arbeitsmarktes ist die Rollenverteilung in den Familien. Nach wie vor übernehmen mehrheitlich die Frauen die Hauptverantwortung für Kinder und Haushalt, während sich die meisten Männer ganz dem Geldverdienen und der Karriere widmen.
Das hat seine negativen Folgen für die Frauen: Heutige Altersrentnerinnen erhalten über alle drei Säulen hinweg im Durchschnitt über ein Drittel weniger Rente als Männer. Man spricht vom sogenannten Gender Pension Gap. Im internationalen Vergleich steht die Schweiz nicht sehr gut da – der Schnitt der OECD-Staaten liegt bei 26 Prozent Rentenunterschied zwischen Mann und Frau.

Markus Leibundgut, CEO von Swiss Life Schweiz.
Paradoxerweise scheinen sich Frauen mit dieser Thematik aber wenig zu beschäftigen. Das zeigen verschiedene Studien des Versicherers Swiss Life. Bei einer Studie gaben beispielsweise nur 29 Prozent der befragten 55- bis 64-jährigen Frauen mit Kindern an, dass sie sich ernsthaft Gedanken zum Einfluss ihres Erwerbspensums auf die Altersvorsorge gemacht haben.
«Dabei ist der Pensumsunterschied zwischen den Geschlechtern ein wesentlicher Treiber der Rentenlücke», sagt Markus Leibundgut, CEO von Swiss Life Schweiz.
Frauen vertrauen weniger in die Vorsorge als Männer
Besonders bedenklich findet Leibundgut, dass gemäss kürzlich durchgeführten Studie das Vertrauen von Frauen ins Vorsorgesystem signifikant tiefer ist als dasjenige der Männer. Er sagt:
«Frauen empfinden das Rentensystem der Schweiz weniger gut und fair»
Leibundgut sagt weiter, dass dies mit der Rentenlücke zwischen den Geschlechtern zu tun haben dürfte.
Die Gründe für die tiefere Rente sind gemäss Leibundgut vielfältig. Niedrige Erwerbsquote, familienbedingte Unterbrechung des Arbeitslebens, geringere Arbeitszeiten, schlechter bezahlte Berufe und zum Teil tieferes Bildungsniveau werden in der Wissenschaft als Gründe für den Gender Pension Gap aufgezählt. «Unter dem Strich ist die Rentenlücke zwischen Mann und Frau auf die unterschiedlichen Erwerbsbiografien zurückzuführen.»
Zustande kommt der Gender Pension Gap hauptsächlich in der zweiten Säule. Während die AHV als Basisnetz der sozialen Absicherung funktioniert und Unterschiede in den Erwerbsbiografien und Einkommen und zwischen Mann und Frau ausgleicht, sparen Mann und Frau in der beruflichen Vorsorge für sich selber an. «Da es sich um langfristiges Sparen handelt, werden zum Schluss des Erwerbslebens die Unterschiede im Sparkapital sichtbar», so Leibundgut. Teilzeit oder längere Auszeiten schlagen dann zu Buche.
Bewusstsein von Frauen – und Männern – schärfen
Deshalb sei es wichtig, dass Frauen sich dieser Thematik bewusst sind. «Sie müssen versuchen ihren Erwerbsanteil hoch zu halten – und umgekehrt sind die Männer gefordert, dass ihre Partnerinnen auch zu einem ansprechenden Pensum arbeiten können», sagt Leibundgut.
Besonders gefährdet von einer Rentenlücke sind geschiedene Frauen, sagt Leibundgut. Viele Scheidungen finden vor dem 50. Geburtstag statt; zu diesem Zeitpunkt ist erst die erste Hälfte oder weniger des Vermögensaufbaus in der zweiten Säule abgeschlossen. Zwar wird das Pensionskassengeld bei einer Scheidung aufgeteilt.
Doch: «Geschiedene Frauen können danach häufig nicht im selben Ausmass am Arbeitsmarkt teilnehmen, wie die Männer, die zuvor schon voll integriert waren. Denn in vielen Fällen haben Frauen zuvor die Kinderbetreuung übernommen und gar nicht oder nur Teilzeit gearbeitet», erklärt er.
Bei verheirateten Paaren gibt es den Gender Pension Gap ebenfalls. «Doch er ist vor allem buchhalterisch», erklärt Leibundgut. Familien führten in der Regel ein gemeinsames Haushaltsbudget. Bleibt ein Paar bis ins Alter zusammen, kommt der Gender Gap im Normalfall nicht zum Tragen, da das angesparte Vermögen gemeinsam verbraucht wird.
Ebenfalls Aufklärungsbedarf bestehe bei Konkubinatspaaren. «Viele machen sich zu wenige Gedanken, was es für das Altersguthaben der Frau bedeutet, wenn sie die Kinderbetreuung übernimmt.» Denn bei nichtverheirateten Paaren ist der Ausgleich in der zweiten Säule bei einer Trennung nicht geregelt. Auch in der AHV ist die Absicherung weniger gut, da etwa die Witwenrente fehlt.
Gender Pensions Gap wird kleiner – dürfte aber nicht verschwinden
Da immer mehr Frauen arbeiten und etwa junge Mütter schneller nach der Geburt wieder in ihren Beruf einsteigen, ist Leibundgut überzeugt, dass die Rentenlücke künftig kleiner ausfallen wird. Das ist jedoch ein langsamer, stetiger Prozess, so dass grössere Unterschiede «erst in 10 bis 15 Jahren» erkennbar sein werden.
«Der heute gemessene Gender Pension Gap ist teilweise ein Abbild der gesellschaftlichen Vergangenheit. Jüngere Frauen sind heute stärker auf dem Arbeitsmarkt präsent, als heutige Rentnerinnen es waren», sagt er. Diesen Effekt werde man erst sehen, wenn diese Generationen pensioniert würden. Ganz verschwinden werde die Rentenlücke aber wohl noch sehr lange nicht.

Wie kann die Rentenlücke verkleinert werden?
Beratung: Viele Versicherer oder auch Banken bieten gratis oder kostengünstige Beratungen an. So lässt sich schnell erkennen, ob es Handlungsbedarf gibt.
Freiwillige Vorsorge: Der Paarteil mit dem höheren Arbeitspensum gleicht den Nachteil des anderen aus. Er bezahlt beispielsweise in ein 3a-Konto seiner Partnerin, welche die Kinderbetreuung übernimmt, ein.
Vertragliche Absicherung: Konkubinatspaare können das kinderbetreuende Elternteil in Sachen Vorsorgevermögen vertraglich absichern.
Anpassung Koordinationsabzug: Der Koordinationsabzug trägt indirekt zur Rentendifferenz zwischen Mann und Frau bei. Da er Teilzeitarbeitende besonders trifft. Auswertungen der Vorsorgepläne der BVG-Sammelstiftung Swiss Life zeigen, dass viele KMU bereits auf den Koordinationsabzug verzichten oder ihn an das Pensum koppeln. In der BVG-Reform soll der Koordinationsabzug halbiert werden.