
Mit 103 km/h durch Murgenthal – Raser aus Rumänien entgeht einem Landesverweis
Er war erst seit kurzem in der Schweiz und schon fiel ein heute 24-jähriger Rumäne mit strafbarem Verhalten auf der Strasse auf. Mitte Dezember 2019 raste der dreifache Vater an einem Sonntagmittag mit 103 km/h durch Murgenthal, obwohl dort die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt.
Er habe nicht gemerkt, dass er so schnell fahre, sagte der Beschuldigte, der in Arbeitskleidung erschien, an der Verhandlung am Bezirksgericht Zofingen. Die Kantonspolizei Aargau aber merkte es. Sie hatte den Audi-Fahrer geblitzt und aus dem Verkehr genommen. Der Rumäne kam in U-Haft, die Fahrerlaubnis in der Schweiz wurde ihm sofort entzogen, der Audi beschlagnahmt. Dem Zwangsmassnahmengericht wurde in der Folge beantragt, den Beschuldigten in Sicherheitshaft zu nehmen. Dieser Forderung der Staatsanwaltschaft wurde aber nicht stattgegeben.
Die Polizei stoppte ihn und zog das Auto ein
Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm warf dem 24-Jährigen vor, dass er durch die vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen sei. «Der Beschuldigte fuhr zu schnell, viel zu schnell», hielt Staatsanwältin Caroline Dreier an der Gerichtsverhandlung fest. «Erst eine Polizeikontrolle stoppte ihn.» Sie forderte vor den Schranken eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren sowie eine Verbindungsbusse von 3000 Franken und einen Landesverweis von fünf Jahren. Weiter sei das Fahrzeug einzuziehen und zu verwerten.
Dass er zu schnell gefahren sei, bestritt der Beschuldigte vor Gericht nicht. «Ich habe einen grossen Fehler gemacht und entschuldige mich dafür», liess er via Übersetzerin Gerichtspräsident Florian Lüthy ausrichten. Er sei mit einem Kollegen nach Olten gefahren. Die Geschwindigkeit habe er nicht wahrgenommen. Er könne sich auch nicht daran erinnern, dass er ein Auto überholt habe. Er wäre schon froh, wenn er seinen Wagen wieder zurückerhalten würde – diesen habe ihm sein Schwiegervater bezahlt.
Zugute kam dem Beschuldigten vor Gericht, dass er bis anhin weder in Rumänien noch in der Schweiz vorbestraft war. Zudem zeigte er sich während des Verfahrens einsichtig und kooperativ. Der junge Mann, dessen Familie in Rumänien wohnt, kam in den vergangenen zwei Jahren immer wieder in die Schweiz, um zu arbeiten. Inzwischen hat er auch eine Festanstellung gefunden. Seine Zukunft sehe er in der Schweiz, sagte er vor Gericht. Er wolle sich um eine Wohnung kümmern, den B-Ausweis beantragen und bald seine Familie in die Schweiz holen, ergänzte er. Zum Motiv, warum er so schnell fuhr, sagte der Beschuldigte nichts. Klar ist: Er wollte lediglich an einer Tankstelle in Olten sein Auto waschen.
Prognose für Beschuldigten ist «nicht schlecht»
Der amtliche Verteidiger des Rumänen führte ins Feld, dass das Vergehen seines Mandanten zwar unter den Raser-Artikel fällt, der Übertritt aber an der untersten Schwelle war. Zudem sei der Beschuldigte kein Rennen gefahren und es sei zu keiner konkreten Gefährdung gekommen. Er verlangte die gesetzliche Mindeststrafe von zwölf Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem forderte er den Verzicht auf einen Landesverweis sowie die Rückgabe des Audis an den Rumänen. «Ein Denkzettel in Form einer Busse ist nicht nötig», argumentierte der Verteidiger. «Mein Mandant ist sich seiner Schuld bewusst und stellt sich der Verantwortung. Zudem wird er einen Grossteil der Verfahrenskosten selber tragen müssen.» Weiter sei der Rumäne EU-Bürger, weshalb das Freizügigkeitsabkommen zu beachten sei.
Letztlich folgte Gerichtspräsident Lüthy der Verteidigung. Er verurteilte den Rumänen zu einer bedingten zwölfmonatigen Freiheitsstrafe bei einer Probezeit von zwei Jahren. Auf einen Landesverweis verzichtete er. Zudem erhält der Mann den Audi zurück. Lüthy argumentierte: «Der Tatbestand ist nur knapp erfüllt, also ist die Mindeststrafe angemessen. Und die Prognosen für den Beschuldigten sind nicht schlecht.»