
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, egal ob Mann oder Frau – auch in Zofingen?
Die Schweizerische Bundesverfassung schreibt Lohngleichheit vor, und dies seit über 35 Jahren. Die Realität ist eine andere – Lohngleichheit ist längst nicht überall umgesetzt, was auch für die öffentliche Hand und staatsnahe Betriebe gilt. Wie hält es die Stadt Zofingen als Arbeitgeberin mit dem Verfassungsgrundsatz? Das interessiert – in alphabetischer Reihenfolge – die Einwohnerrätinnen Nathalie Gysin (GLP), Viviane Hösli (SP), Irma Jordi (CVP), Andrea Plüss-Bernhard (EVP) und Claudia Schürch-Meder (EVP). Mit einer Motion «laden» sie den Stadtrat ein, die «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor» zu unterzeichnen und «die darin bezeichneten Massnahmen zur Schaffung der Lohngleichheit einzuleiten».
Eine Idee von Alain Berset
Ins Leben gerufen wurde die Charta im September 2016 durch Bundesrat Alain Berset (SP), der sie gleich auch für den Bund unterzeichnet hat. Ihm sind – Stand März 2018 – 13 Kantone und 29 Gemeinden gefolgt. Unter ihnen die Aargauer Städte Aarau und Baden. Ziele der Charta sind, «eine verwaltungsinterne Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann», eine «Überprüfung der Lohngleichheit in der Verwaltung», die «Förderung der regelmässigen Überprüfung der Lohngleichheit in den der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften» und die «Einhaltung der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- oder Subventionswesens durch die Einführung von Kontrollmechanismen». Letzteres heisst «ausgedeutscht»: Unternehmen, welche für eine Gemeinde arbeiten oder diese beliefern wollen, müssen aufzeigen, wie es in ihrer Firma um den Grundsatz der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau bestellt ist.
Die Situation in der Stadt Zürich
Zu den Unterzeichnerinnen der Charta gehört als eine grosse «Playerin» die Stadt Zürich. Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP) liess es nicht bei einer Unterschrift bewenden, sondern liess umgehend eine verwaltungsinterne Analyse ausarbeiten. Das letzten August publizierte Resultat: In der Zürcher Stadtverwaltung beträgt der «unerklärbare» Lohnunterschied zwischen Mann und Frau 0,6 Prozent. Schweizweit – die Privatwirtschaft einbezogen – sind es nach offiziellen Zahlen des Bundes 7,4 Prozent.
Keine verbindliche Rechtswirkung
Wo reiht sich da die Stadt Zofingen ein? Dies abzuklären und aufzuzeigen, dazu haben die fünf Einwohnerrätinnen den Stadtrat mit dem politischen Druck des parlamentarischen Instruments der Motion aufgefordert. Ziert sich der Stadtrat, kann ihn eine Mehrheit des Einwohnerrats zur Unterzeichnung der Charta zwingen. Laut dem Eidgenössischen Büro für Gleichstellung kann eine Gemeinde die Umsetzung stufenweise und im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten angehen. Wichtig: Die Charta hat keine verbindliche Rechtswirkung – sie ist eine Absichtserklärung.
Öffentliche Hand: Die Big Playerin
Mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von rund 41 Milliarden Franken und 572000 Vollzeitstellen kommt der öffentlichen Hand grosse volkswirtschaftliche Bedeutung zu – entsprechend wichtig ist es, dass Bund, Kantone und Gemeinden dem Verfassungsgrundsatz der Lohngleichheit nachleben.