
Begegnungszone: Kinderspiel und ein Schwatz mitten auf der Strasse
Mit der Eröffnung der Unterführung Strengelbacherstrasse wandelte der Zofinger Stadtrat den Ost-Stummel – heute Forstackerstrasse – in eine Begegnungszone um. Die Frikartstrasse belegte er mit Tempo 30. Mündet man via Blustweg oder Rösslimattstrasse ins Wohngebiet Junkermatt- und Wuhrmattstrasse ein, gilt Tempo 30 nicht mehr.
Das ist so nicht im Sinne des Stadtrats, der eine Begegnungszone schaffen will – zwei gegen diesen Plan eingereichte Beschwerden hat er abgelehnt. Die Rechtsabteilung des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) stützt in einem Entscheid die Haltung des Zofinger Stadtrates. «Die Beschwerde wurde nicht an das Verwaltungsgericht weitergezogen», schreibt dieser in einer Medienmitteilung. «Nachdem die juristischen Fragen nun geklärt sind, wird die Begegnungszone mit Tempo 20 diesen Frühling realisiert.» Dabei werde die bestehende Verkehrsbeschränkung «Verbot für Motorwagen und Motorräder, ausgenommen Zubringerdienst» aufgehoben.
Begegnungszonen sind ein Verkehrsregime, das 2002 in der Schweizer Strassenverkehrsgesetzgebung verankert wurde. Ursprünglich sollten städtische Flanierzonen entstehen – inzwischen sind sie auch immer öfter in Wohnquartieren anzutreffen. Rechtlich ist es so, dass in einer Begegnungszone Tempo 20 gilt – Fussgänger und spielende Kinder dürfen die ganze Verkehrsfläche nutzen. Sie sind gegenüber den Fahrzeugführenden vortrittsberechtigt. Das Parkieren ist nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt.
