Kanton Aargau will Sozialhilfe-Betrüger wieder durch Detektive überwachen lassen

Detektive sollen IV-Bezüger künftig bei Verdacht von Missbrauch überwachen dürfen. Dies haben die eidgenössischen Räte im Schnelldurchlauf beschlossen.

Das geht dem Kanton Aargau zu wenig weit: Er will auch verdächtige Sozialhilfeempfänger durch Detektive überwachen lassen, wie das «Regionaljournal Aargau Solothurn» berichtet.

«Wir prüfen aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene, inwiefern wir im Kanton eine Grundlage schaffen können, damit Gemeinden wieder die Möglichkeit haben, Observationen mit Detektiven in Auftrag zu geben», sagt Sandra Stamm, Leiterin öffentliche Sozialhilfe, gegenüber dem Portal. Als Massnahmen zur Überwachung sollen Video-, Bild- und Tonaufnahmen in privaten Räumen wie auch GPS-Tracker erlaubt werden.

Gemeinden können bereits jetzt Sozialhilfebezüger bei Verdacht überwachen lassen, allerdings nur durch die Polizei.

Die Überwachung durch Detektive wurde Mitte 2017 verboten, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschieden hatte, dass dafür die detaillierte gesetzliche Grundlage fehle.