Thomas N. – Unperson der Zeitgeschichte

Lebenslänglich und anschliessend eine ordentliche Verwahrung: So lautet also der Schuldspruch gegen Thomas N., den Vierfachmörder von Rupperswil. Ist dieses Urteil nun gerecht? Es bewegt sich innerhalb der Grenzen, in denen sich das Gericht bewegen konnte. Die lebenslängliche Freiheitsstrafe ist die höchste nach dem schweizerischen Strafrecht mögliche Sanktion. Die anschliessende Verwahrung ist nicht lebenslang, dazu fehlten die Voraussetzung, denn Thomas N. gilt als therapierbar. Falls er sich in der Haft vorbildlich verhält, hat er die Chance, irgendwann als freier Mann herumzulaufen. Es ist schwierig, sich mit dem Gedanken abzufinden, dass der skrupellose Mörder überhaupt je wieder die Freiheit erlangt. Zu formulieren, was angesichts der Monstrosität des Verbrechens eine gerechte Strafe wäre, scheint unmöglich. Wer aber zu Keulen wie der Forderung nach einer «finalen Lösung» greift – wie etwa der Rupperswiler Gemeindeammann Rudolf Hediger – macht nur weitere Abgründe auf.

Einen schalen Nachgeschmack hinterliess der Auftritt der Verteidigerin. Diese hatte geltend gemacht, die Opfer hätten ihrem Mörder «in die Hände gespielt». So etwas sei «bizarr» und «grotesk», sagte der Gerichtspräsident gestern, es gehe nicht an, den Opfern die Schuld in die Schuhe zu schieben. Grotesk war auch der Vorwurf der Verteidigung, Strafbehörden und Medien hätten die Unschuldsvermutung verletzt und den Mörder vorverurteilt. Zur Erinnerung: Thomas N. war von Anfang an geständig. Seine Tat ist so unvergleichlich, dass sie Kriminalgeschichte schreibt. Thomas N. ist somit eine Person – oder besser: eine Unperson – der Zeitgeschichte.