«Unsere Lausanner Richter sind Musterschüler»

Kaum haben sich die Rauchschwaden des «No Billag»-Streits verzogen, steht die nächste grosse Debatte bevor. Voraussichtlich im Wahljahr 2019 wird das Land über die Selbstbestimmungsinitiative abstimmen. Lanciert hat diese die SVP. Ihr Markiger Titel: «Schweizer Recht statt fremde Richter». Die Initianten wollen in der Bundesverfassung den Grundsatz festschreiben, dass die oberste Rechtsquelle der Eidgenossenschaft eben diese Bundesverfassung ist. Die SVP wehrt sich damit gegen die – nach ihrer Ansicht nach zunehmende – Einmischung von aussen. Besonders ein Dorn im Auge ist der Rechtspartei der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). In den letzten Jahren hat der EGMR Urteile erlassen, die in die Rechtsordnung einzelner Staaten eingegriffen und auf heftige Kritik stiessen. Beispielsweise rügte die Strassburger Richter die Schweiz, weil diese einen verurteilten ausländischen Drogendealer, der hier Vater geworden war, die Aufenthaltsbewilligung verweigern wollte – der Schutz des Familienlebens sei höher zu gewichten. Die Initiative wirft offensichtlich viele grundsätzliche Fragen auf, wie ein Podium im Zofinger Ochsensaal am Mittwochabend deutlich zeigte. Eingeladen dazu das Forum «Demokratie und Menschenrechte».

Für die «Weltwoche»-Journalistin Katharina Fontana liegt das Problem nicht so sehr in Strassburg als vielmehr in Lausanne: «Die Schweizer Richter übernehmen die Haltung ihrer Strassburger Kollegen wie Musterschüler; sie richten sich umfassend nach dem, was dort beschlossen wird», meinte sie. Für SVP-Nationalrat Thomas Burgherr ist klar, dass dieser Praxis der Riegel geschoben werden muss; es sei nicht einzusehen, weshalb sich Strassburg beispielsweise in Sozialversicherungsfragen einmische. «Mit den Menschenrechten hat die Schweiz doch überhaupt kein Problem», meinte er.

Cédric Wermuth sieht das diametral anders: Die Schweiz verletzte sehr wohl immer wieder Menschenrechte, zum Beispiel im Bereich Asyl; die SVP beabsichtige, auf Konfrontation mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Grundlage des Gerichtshofes, zu gehen; werde die Initiative angenommen, laufe alles auf eine Kündigung der Konvention hinaus, die er als «Schutzwall gegen den Faschismus» bezeichnete. Der bekannte liberale Denker Robert Nef hingegen zeigte Sympathien für die Initiative. Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht sei seit Jahrzehnten ungeklärt. Über wichtige Fragen müsse der Souverän debattieren und entscheiden können. (ZT)