Zwischen Hysterie und Verharmlosung

Inmitten von aufgeheizten Diskussionen ist es manchmal nicht einfach, Ruhe und Augenmass zu wahren. Dass Medien mit ihren Schlagzeilen gelegentlich überschiessen, ist eine Binsenwahrheit. Manchmal tun das auch Richter in ihren Urteilen.

Das Gegenteil hat kürzlich ein Gremium des Bundesgerichts bewiesen, das einen heiklen Fall zu beurteilen hatte. Ein Beratungsunternehmen hatte einen Angestellten fristlos gefeuert. Er hatte bei einem Feierabendbier in einer Bar bei drei Kollegen eindeutig sexuelle Bemerkungen über eine Kollegin gemacht. Die Frau erfuhr davon; sie wandte sich ans Personalbüro. Bei Befragungen kam ans Licht, dass der Beschuldigte auch gegenüber einer anderen Kollegin deplatzierte Äusserungen gemacht hatte. Der Mann musste per sofort gehen – das sei übertrieben gewesen, befand das Bundesgericht.

Ich will sexistische Sprüche am Arbeitsplatz in keiner Weise verharmlosen. Im Gegenteil: Ich möchte mit einem solchen Kollegen nichts zu tun haben und würde mich dafür einsetzen, ihn loszuwerden. Aber eine fristlose Kündigung ist eine schwerwiegende Massnahme, für die es gravierende Gründe braucht. Man kann sich leicht vorstellen, was passieren würde, wenn das Bundesgericht die fristlose Entlassung geschützt hätte. Missbrauch würde Tor und Tür geöffnet: Um einen missliebigen Mitarbeiter sofort auf die Strasse zu stellen, würde es ausreichen, ihm ein paar Unflätigkeiten anzuhängen. Klar: Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz muss Nulltoleranz gelten. Doch das Prinzip der Verhältnismässigkeit darf dabei nicht über den Haufen geworfen werden.