24 Monate Gefängnis für Kriminaltourist

«Ich wusste, die Polizei würde mich irgendwann erwischen», sagte der Beschuldigte gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Gesamtgericht. «Und ich wollte das sogar. Um im Gefängnis endlich meine Drogensucht bekämpfen zu können.» Unter anderem vier Einbruchdiebstähle sowie Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden dem 32-jährigen Moldauer zur Last gelegt. Die Taten soll der Beschuldigte im Sommer 2016 begangen haben. Unter anderem stieg er in ein Einkaufszentrum in der Region Oftringen ein. Dabei soll er eine Eternitplatte auf dem Dach des Einkaufszentrums gelöst haben und so in den daruntergelegenen Verkaufsladen gelangt sein. Dort entwendete er Sportkleidung, Kosmetikartikel, Alkohol und Zigaretten. Vor Gericht gab der Moldauer an, er habe rund 50 Stangen Zigaretten in Einkaufstaschen, die er im Laden fand, gepackt und mitgenommen. Das Diebesgut im Gesamtwert von rund 6500 Franken verkaufte er oder tauschte es gegen Drogen ein. Auch die weiteren Einbrüche, so etwa in einen Verkaufsladen in Olten und in ein Restaurant in Basel, habe er nur begangen, um seine Drogensucht zu finanzieren und seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. «Wenn ich kein Geld mehr hatte, machte ich wieder einen Einbruch», sagte der Beschuldigte. Bei einem weiteren Diebstahl in der Filiale eines Grossverteilers im Kanton Baselland, wo er diverse Automaten aufbrach, konnte er schliesslich von der Polizei verhaftet werden.

Einschlägig vorbestraft
Der Beschuldigte gab an, er habe im Sommer 2016 eigentlich seine Mutter in Italien besuchen wollen. Doch er schämte sich für seine Drogensucht. «Ich wollte nicht, dass sie mich so sieht», sagte er. Daher reiste er zuerst in die Schweiz. Wie sein Anwalt in seinem Plädoyer ausführte, habe der Beschuldigte nach seiner Ankunft in widrigen Verhältnissen auf der Strasse und im Wald gelebt. Sein Klient habe sich in einer Notlage befunden und seine Drogensucht habe ihn schliesslich dazu gezwungen, diese Straftaten zu verüben. Allerdings ist der Moldauer bei den Behörden kein unbeschriebenes Blatt. Er reiste bereits 2006 in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch. Kurze Zeit später wurde er zum ersten Mal straffällig. 2006 und 2007 wurde er wegen ähnlicher Delikte vom Bezirksgericht Zofingen sowie vom Bezirksgericht Aarau verurteilt. Auch in Österreich, wo hin er nach seinem ersten Aufenthalt in der Schweiz weiterreiste, sowie in seinem Heimatland Moldawien ist er einschlägig vorbestraft. Der leitende Staatsanwalt Simon Burger bezeichnete den Beschuldigten denn auch als klassischen Kriminaltouristen. Die Taten könnten auch nicht alleine der Drogensucht zugeschrieben werden. «Er wusste genau, dass er etwas Illegales macht», so Burger.

Das Gericht sprach den Mann einstimmig unter anderem des mehrfachen gewerbemässigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung sowie der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetztes schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Aufgrund der Vorstrafen wurde die Strafe unbedingt ausgesprochen. Hinzu kommt eine Busse von 400 Franken.