
Leder als Hindernis: Nicht alle Veganer können Polizist werden
In der Debatte im Aargauer Jugendparlament wurde unter anderem diskutiert, ob Anwärter für den Polizeiberuf militärdiensttauglich sein müssen (die AZ berichtete). GLP-Grossrat Dominik Peter war als Beirat anwesend, später reichte er ein Postulat zu diesem Thema ein.
«Der Website des kantonalen Polizeikorps ist zu entnehmen, dass entsprechende Forderungen an den Polizeiberuf gestellt werden. Unserer Ansicht nach sind die Haupt-Auswahlkriterien für die Fähigkeit, ein guter Polizist zu werden, nicht zwingend dieselben wie im Militär», schreibt Peter. So gebe es diverse Untauglichkeitsgründe, die keinen Einfluss auf die Ausübung des Polizeiberufs hätten.
Im Jugendparlament wurde damals der Veganismus als Argument aufgeführt. Dies sei im Militär ein Ausschlussgrund, beeinträchtige aber nicht die Fähigkeit, Polizist zu sein. Peter forderte in einem Postulat vom Regierungsrat, die Voraussetzungen für den Polizeiberuf abzuklären und gegebenenfalls zu revidieren.
Kein Ausschlussgrund
Vor kurzem antwortete der Regierungsrat und lehnte das Postulat ab. Auf der von Peter genannten Website stehe «Männer müssen in der Regel militärdiensttauglich sein», schreibt der Regierungsrat. «Die Militärdiensttauglichkeit ist für die Kantonspolizei ein erster Hinweis auf den gesundheitlichen Zustand und die Leistungsfähigkeit des Bewerbers.» Häufig sei jemand, der nicht für den Dienst im Militär infrage kommt, auch nicht für den Polizeiberuf geeignet.
Laut Regierungsrat ist fehlende Tauglichkeit allerdings kein Ausschlussgrund: «In den letzten Jahren wurden auch Bewerber nach medizinischer Prüfung aufgenommen, obwohl sie nicht militärdiensttauglich waren.» Bei weiblichen Anwärtern würde die Tauglichkeit sowieso nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Veganismus ist ein Teilproblem
Auch auf den Punkt des Veganismus ist die Regierung in der Antwort auf das Postulat eingegangen: «Eine lediglich vegane Ernährung ist kein Ausschlussgrund für die Rekrutierung als Polizeiaspirant.» Aber: «Verschiedene Ausrüstungsgegenstände wie Stiefel und Gürtel bestehen aus Leder», so der Regierungsrat. Verweigere der Bewerber die Nutzung aller tierischen Produkte, sei dies ein Hindernis: «Allein aus praktischen Gründen.»