Rothrister fordern zwei weitere Tempo-30-Zonen

Drei Tempo-30-Zonen gibt es bislang in Rothrist. Seit acht Jahren ist Geschwindigkeit drosseln im Aareweg-Quartier angesagt. Im Gebiet Hölzli wurde 2007 das Tempo von 40 auf 30 reduziert und seit eineinhalb Jahren gilt 30 auf dem Tachometer zwischen Dörflischulhaus, Heimatmuseum und Alterszentrum. Zwei weitere Tempo-30-Zonen sollen nun dazu kommen – das Gebiet Fleckenhausen mit der Rubern- und Sägetstrasse sowie die Quartiere zwischen Geisshubelweg und Breitenstrasse mit gesamthaft acht Strassen.

Beide Gesuche liegen seit dem 23. Dezember auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und bleiben es nicht wie vorgesehen bis 22. Januar, sondern neu bis zum 5. Februar. «Die Verlängerung der Auflage- und Einsprachefrist hat der Gemeinderat beschlossen», erklärt Gemeindeschreiber Stefan Jung. Dies, weil die Gemeindeverwaltung wegen der Festtage vom 23. Dezember bis 2. Januar geschlossen war. Dies stiess einigen Einwohnern sauer auf und sie monierten unter anderem die zu kurze Auflagezeit nicht nur bei den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat, sondern auch mittels Leserbriefen.

Vor allem die geplante Tempo-30-Zone im Gebiet zwischen Winterhaldenweg und Breitenstrasse erhitzt die Gemüter. Geplant ist, dass anstatt Tempo 50 neu Tempo 30 am Winterhaldenweg, Mätteliweg, Lindenweg, Schulweg, Roggenweg, Weissensteinweg, Chaletweg und der Breitenstrasse gelten soll. Dies stösst bei Hanspeter Hönger, der selber am Weissensteinweg wohnt, auf Unverständnis: «Die Strassen in besagtem Gebiet sind sehr gut ausgebaut und sicher. Sowohl die Breitenstrasse, als auch der Winterhaldenweg und der Mätteliweg haben Trottoire. Es gibt keine gefährlichen Stellen und die gängigen Fussgängerüberquerungen sind mit gut sichtbaren Fussgängerstreifen gesichert.» Eine Reduktion der Geschwindigkeit sei unverhältnismässig.

Drei Petitionen für Tempo 30
Anders schätzen die Situation die Anwohner ein. «Eine stattliche Anzahl Anwohner und Einwohner ist mit Unterschriftensammlungen für eine Tempo-30-Zone an den Gemeinderat gelangt», erklärt Gemeindeschreiber Stefan Jung. Schon vor vier Jahren hätten 15 Anwohner des Winterhaldenwegs eine Petition für Tempo 30 eingereicht. Vor drei Jahren forderten 25 Anwohner eine Temporeduktion am Chaletweg und 2016 erhielt die Gemeinde ein Gesuch mit 168 Unterschriften für eine Tempo-30-Zone an der Breitenstrasse. «Wohnqualität und Sicherheit sind ein grosses Bedürfnis der Bevölkerung», sagt Stefan Jung. Der Gemeinderat sei verschiedentlich darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Fahrzeuge in besagtem Gebiet zu schnell unterwegs seien. Die Petitionen hätten das Bedürfnis nach einer Abklärung für eine Tempo-30-Zone untermauert. So liess der Gemeinderat im letzten Jahr für die betreffenden Gebiete je ein verkehrstechnisches Gutachten vom Aarauer Ingenieurbüro Balmer + Partner AG erstellen. Neben einer Gesamtbeurteilung gehörten Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrszählungen dazu.

Das Gutachten ergab, dass das durchschnittliche Geschwindigkeitsniveau insbesondere an der Breitenstrasse und dem Winterhaldenweg zu hoch ist. Die Situationsanalyse zeigt Gefahren auf und das ein «erhöhtes Schutzbedürfnis» vorhanden ist. Dies, weil sich im überprüften Gebiet neben dem Gemeindesaal Breiten, einer Sportanlage und der katholischen Kirche auch mehrere Schulanlagen befinden und die Zugangswege von vielen Kindern und Jugendlichen benutzt werden. Zudem würden Radwege auf diesen Strassen geführt. Gefahrensituationen für alle Verkehrsteilnehmer gebe es durch ausfahrende Fahrzeuge, weil bei einigen Knoten und diversen privaten Hausausfahrten die notwendigen Sichtweiten nicht eingehalten würden.

Kanton befürwortet Reduktion
Grünes Licht für Tempo 30 in beiden Gebieten gab es auch vom kantonalen Baudepartement, welches die Gutachten eingehend überprüft hat. Als Massnahme sind, wie in Rothrist bereits angewandt, Portale bei allen Ein- und Ausgängen zur Tempo-30-Zone vorgesehen. Zusätzlich soll eine Bodenmarkierung die Aufmerksamkeit erhöhen.

Doch braucht es für die Einführung von Tempo 30 nicht auch einen Beschluss der Gemeindeversammlung? «Nein«, sagt Gemeindeschreiber Stefan Jung und begründet: «Gemäss Strassenverkehrsgesetz ist für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen auf Gemeindestrassen ganz klar der Gemeinderat zuständig. Diese Kompetenz kann die Gemeindeversammlung nicht an sich ziehen.» Anders wäre es, wenn es um eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 im ganzen Gemeindegebiet ginge und hohe Investitionen für bauliche Massnahmen erforderlich wären.

Nachkontrolle nach einem Jahr
Im vorliegenden Fall sind die finanziellen Auswirkungen nicht so hoch, dass ein separater Kredit erforderlich ist. Die Kosten können über das bewilligte laufende Budget abgewickelt werden. Gemäss Walter Gloor, Leiter Planung und Bau, kostet die Einführung der Tempo-30-Zone im Gebiet Fleckenhausen inklusive Honorare, Bauleitung, Nachkontrolle 24 000 Franken und im Gebiet Winterhalden-/Breitenstrasse 54 000 Franken. Vorgesehen ist, dass nach einem Jahr die Gemeinde kontrolliert, ob die Massnahmen gut genug wirken. «Wenn nicht, müssen wir nachbessern», sagt Gloor und beruhigt: «In den drei Quartieren, wo Tempo 30 schon herrscht, war dies nicht notwendig.»