Das müssen Sie über die Fusionsabstimmung Attelwil-Reitnau wissen

Es ist angerichtet. Die Fusionsabstimmung ist lanciert. Gegner und Befürworten melden sich nun mit Namen zu Wort, verteilen Flugblätter und Flyer, hissen Fahnen und versuchen mit den unterschiedlichsten Argumenten die noch Unschlüssigen für ihr Lager zu gewinnen. Hier die wichtigsten Fakten rund um den geplanten Zusammenschluss.

1. Attelwil und Reitnau stimmen am 26. November über eine Fusion ab. Sind die beiden Gemeinden eigentlich zu einer Fusion gezwungen?

Nein, beide Gemeinden sind noch eigenständig und können zurzeit noch selber überleben. Sie arbeiten aber schon in vielen Bereichen sehr eng zusammen. Eine Fusion wäre ein logischer Schritt für die Zukunft. Der Kanton unterstützt die Hochzeit mit einem Betrag von rund 3,8 Millionen Franken plus 400 000 Franken für jede Gemeinde für die Umsetzung. Es ist unklar, ob der Kanton auch künftig Fusionen so grosszügig unterstützt.

2. Die Gegner der Fusion aus Attelwil monieren, der Vertrag über den Zusammenschluss sei sehr einseitig ausgearbeitet worden. Stimmt das?

Die vier Arbeitsgruppen, die das Grundlagenpapier für den Vertrag ausgearbeitet haben, bestanden je zur Hälfte aus Attelwilerinnen und Attelwilern und aus Reitnauerinnen und Reitnauern. Reitnau hat zurzeit 1275 Einwohner, Attelwil 291, so gesehen, ist die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen ausgeglichen und fair erfolgt. Zudem konnten beide Seiten in mehreren Sitzungen ihre Ideen, Vorstellungen und Wünsche einbringen.

3. Die Finanzen sind ein grosses Thema. Wie steht es um die Einwohnergemeinden Attelwil und Reitnau?

Reitnau hat einen Steuerfuss von 117 Prozent, Attelwil einen von 98 Prozent. Dieser liegt unter dem Kantonsdurchschnitt von 105 Prozent und konnte vor allem dank dem bisherigen Finanzausgleich so tief gehalten werden. Mit dem neuen Modell ist eine Steuerfusserhöhung unumgänglich, unabhängig von der Fusion. 2016 erhielt Attelwil 492 000 Franken Finanzausgleich, Reitnau 880 000 Franken. Attelwil hat ein Eigenkapital von 4,944 Millionen Franken, Reitnau 10,383 Millionen Franken. Das Nettovermögen pro Einwohner (291) von Attelwil beträgt 9524 Franken, auch dieses ist zu einem Grossteil auf den Finanzausgleich zurückzuführen, Reitnau weist eine Nettoschuld von 1989 Franken pro Einwohner (1275) aus. Ein Steuerprozent beträgt in Attelwil 5324 Franken, in Reitnau sind es 21 458 Franken. Die Steuerkraft pro Einwohner beträgt in Attelwil 1967 Franken, die von Reitnau 1780 Franken. Beide Gemeinden liegen jedoch deutlich unter dem kantonalen Durchschnitt von 2543 Franken. Attelwil muss bei einer Fusion kein Geld zur Stärkung von Reitnau zahlen. Der Entschuldungsbeitrag des Kantons dient zum Ausgleich der ungleichen Finanzhaushalte.

4. Und wie steht es um die beiden Ortsbürgergemeinden?

Das Finanzvermögen von Attelwil beträgt 2,769 Millionen Franken, das von Reitnau 3,406 Millionen Franken; das Verwaltungsvermögen von Attelwil ist 339 312 Franken, das von Reitnau 1,930 Millionen Franken; die Forstreserven betragen in Attelwil 680 318 Franken, die von Reitnau 523 270 Franken. Im Forstwesen sind beide Gemeinden Teil des Gemeindeverbandes Forstbetrieb Oberes Suhrental. Daran ändert die Fusion nichts.

5. Attelwil befürchtet, dass die Gemeinde nach der Fusion nichts mehr zu sagen hat. Ist die Angst berechtigt?

Nein. Der Gemeinderat der fusionierten Gemeinde besteht bis Ende 2021 aus zwei Gemeinderäten aus dem Ortsteil Attelwil und drei Gemeinderäten aus dem Ortsteil Reitnau. Die Wähler entscheiden an der Urne, wer von den fünf im Jahr 2018 noch zu wählenden Gemeinderäten Gemeindeammann und Vizeammann wird. Die Fusion von Endingen und Unterendingen (Jahr 2012) – sie ist mit der von Reitnau und Attelwil vergleichbar – zeigt auf, dass der kleinere Ortsteil nicht immer benachteiligt sein muss. Zurzeit besteht der Gemeinderat von Endingen aus zwei Endingern und drei Unterendingern.

6. Das Ortsbürgerland ist vor allem bei den Landwirten ein grosses Thema. Müssen die Bauern fürchten, dass sie Land verlieren und dieses anderweitig verpachtet wird?

Nein. In Attelwil steht die Verpachtung des Ortsbürgerlandes für die nächsten sechs Jahre an. Weil aber keine Änderungswünsche beantragt wurden, beschliesst der Gemeinderat Attelwil, dass die Verträge für die nächsten sechs Jahre – beginnend ab 1.1.2018 – so weitergeführt werden bis bisher. Reitnau verpachtet drei verschiedene Arten von Land. Zum einen sind es «Bündten» (à vier Aren, Ortsbürgerland), zum andern Land der Einwohnergemeinde und Land der Ortsbürgergemeinde. Auch hier laufen die Verträge, sollte es keine Änderungswünsche geben, so weiter wie bisher.

7. Wie wird das Thema Melioration abgehandelt?

In Attelwil und Reitnau wurden die Meliorationsprojekte bereits öffentlich aufgelegt. Jeder Ortsteil stellt eine eigene Begleitgruppe und jeder Ortsteil entscheidet für sich, ob und wie weit die Melioration umgesetzt wird. Beide Gemeindeversammlungen werden 2018 eigenständig über die Projekte und deren Kosten auf ihrem Gemeindegebiet entscheiden. Umgesetzt werden die Meliorationen ab 2019, wirksam werden sie für die fusionierte Gemeinde nach 2020.

8. Welche Gebühren steigen nach einer Fusion?

Reitnau hat die gewichtsabhängige Gebühr, Attelwil hat die Sackgebühr. Die unterschiedlichen Entsorgungssysteme werden nach der Fusion vereint. Das neue Konzept ist eine Grundgebühr mit gewichtsabhängigen Gebühren. Mit dem Systemwechsel muss die Gemeinde Attelwil Container für die Haushalte anschaffen.

9. Können die vom Kanton Aargau versprochenen 3,8 Millionen Franken «Hochzeitsgeschenk» auch für andere Zwecke verwendet werden, als für den Steuerfussausgleich?

Ja. Die 3,8 Millionen Franken sind eine «Mitgift» über die, die neue Gemeinde selbst verfügen kann. Da gibt es keine Vorschriften von Seiten des Kantons Aargau.

10. Besteht die Möglichkeit eines Doppelnamens wie Attelwil-Reitnau? Andere Gemeinden haben das ja auch zum Beispiel Fischbach-Göslikon oder Gipf-Oberfrick.

Ja, diese Möglichkeit hätte bestanden. Die Arbeitsgruppe, mit Mitgliedern beider Gemeinden, hat aber entschieden, dass die neue Gemeinde Reitnau heissen soll.

11. Würden ein neuer Ortsname und ein neues Wappen nicht dafür sorgen, dass in Attelwil nicht der Eindruck entsteht, von Reitnau übernommen zu werden?

Ein neuer Ortsname und ein neues Wappen wären möglich gewesen. Der Aufwand und die Kosten für ein neues Wappen sind aber sehr hoch und die Ausarbeitung sowie die Farbgebung sind an strenge Richtlinien geknüpft. Zudem müssten Ortsname und Wappen auch noch mehrheitsfähig sein. Ein zeitlich nicht zu unterschätzender Vorgang.

12. Verliert Attelwil bei der Fusion alles?

Nein. Mit der Fusion verschwindet zwar die eigenständige Gemeinde Attelwil, doch der Ortsteil behält sein Land, die Postleitzahl, die Strassennamen und auch die Strassenschilder mit dem Adler-Logo. Zudem steht auch auf den Dorfeingangstafeln Attelwil, wenn auch mit dem Zusatz «Gemeinde Reitnau». Zudem behält Attelwil (wie auch Reitnau) sein eigenes Schützenhaus und auch die Sammelstellen bleiben.

13. Gibt es eine Möglichkeit, den vorliegenden Vertrag noch zu ändern?

Bis zur Abstimmung nicht mehr. Danach kann an einer Gemeindeversammlung ein Antrag auf Änderung von Teilen der Gemeindeordnung gestellt werden. Dieser Antrag durchläuft dann das normale Prozedere, wie alle andern von den Stimmberechtigten gestellten Anträge. Dieser Vertrag ist also nicht in Stein gemeisselt.

14. Bleibt die Zusammenarbeit zwischen Gemeindeverwaltung, Feuerwehr, Schule, Kultur usw. bestehen, wenn nicht fusioniert wird?

Ja, die Zusammenarbeiten bleiben bestehen. Diese Verträge bestehen schon viel länger und haben mit dem Ausgang der Fusionsabstimmung nichts zu tun. Wer glaubt, nach einer abgelehnten Fusion kehre am Tag danach der Alltag ein, wird wohl enttäuscht werden. Eine abgelehnte Fusion hinterlässt fast immer Spuren und reisst Gräben in der Gemeinde auf. Uerkheim zum Beispiel kann mehr als vier Jahre nach der geplatzten Fusion mit Zofingen noch immer ein Lied davon singen.