
Rechtsüberholen auf der Autobahn kann teuer werden
Das hat ein Autofahrer vor Bundesgericht erfahren müssen. Der Mann hatte im Dezember 2015 auf der A1 in Rothrist erst einen auf der Normalspur fahrenden Lastwagen überholt. Daraufhin fuhr er auf einen Personenwagen auf, ehe er rechts auf der Normalspur überholte und sein Fahrzeug wieder auf die Überholspur lenkte.
Sein Pech: Er wurde dabei gefilmt – von einer Kamera in einem zivilen Polizeiauto. Das Bezirksgericht Zofingen verurteilte ihn wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 210 Franken und einer Busse von 1050 Franken. Die Anzahl Tagessätze richtet sich nach Verschuldensgrad, die Höhe des Tagessatzes nach den finanziellen und persönlichen Verhältnissen. Schmerzlicher dürfte für den Autofahrer der Entzug des Führerausweises sein, den das Strassenverkehrsamt bei einer groben Verletzung der Verkehrsregeln verhängt.
Bundesgericht folgte Argumentation nicht
Nachdem das Aargauer Obergericht die Beschwerde des Autofahrers gegen das Urteil abwies, zog er das Urteil weiter vor das Bundesgericht. Dort forderte er, vertreten von einem Anwalt, einen Freispruch. Das Rechtsüberholen bestritt er zwar nicht, aber er brachte vor, dass ihm nicht ohne weiteres «grobfahrlässiges Verhalten» angelastet werden könnte. Womit er gegen die Verurteilung wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zielte.
Das Bundesgericht allerdings folgte seiner Argumentation nicht. «Indem sich der Beschwerdeführer durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen freie Fahrt verschaffte, ohne dass hierfür ein besonderer Grund ersichtlich wäre, verhielt er sich grob verkehrsregelwidrig», hält es fest.
Höchst gefährliches Verhalten
Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers argumentiert das Bundesgericht, dass dieser damit habe rechnen müssen, dass der vor ihm fahrende Personenwagen auf die Normalspur schwenken würde. «Selbstverständlich musste er damit rechnen, dass der weisse Personenwagen nach Überholen des Lastwagens, wie der Beschwerdeführer selber, auf die Normalspur zurückwechseln würde.»
Sein Verhalten sei insbesondere angesichts der dichten Verkehrslage höchst gefährlich gewesen. Es hätte zu einem Auffahrunfall mit Verletzten oder gar Toten kommen können, falls der vor ihm fahrende Personenwagen gleichzeitig auf die Normalspur geschwenkt wäre.
Nebst Geldstrafe und Busse hat der unterlegene Autofahrer zusätzlich die Gerichtskosten von 3000 Franken zu zahlen. (Philipp Zimmermann)
Bundesgerichtsurteil 6B_558/2017