
Unmögliches gefordert
Chefredaktor Philippe Pfister über die «Affäre Daniel Roth».
Kürzlich machte die «Aargauer Zeitung» einen Vorgang publik, bei dem das Publikum ungläubig staunte. Es geht um den Aargauer Stadtschreiber Daniel Roth (CVP). Roth fordert vom Bund die stattliche Summe von 1,8 Millionen Franken. Er sagt, er sei zu Unrecht in ein Strafverfahren verwickelt worden, als er noch für die Finanzmarktaufsicht (Finma) gearbeitet habe. Das Verfahren endete mit einem Freispruch. Trotzdem habe es ihm die Karriere vermasselt: Er habe damals allerbeste Aussichten auf den Job als Oberzolldirektor gehabt. Nur das Verfahren habe damals den Karrieresprung verhindert. Weil Roth als Stadtschreiber jetzt erheblich weniger verdient, fordert er die ihm entgangene Lohndifferenz bis zur Frühpensionierung ein – eben die rund 1,8 Millionen Franken. In einem Interview relativierte Roth: Es gehe ihm nicht um die genannte Summe, sondern darum, dass das Gericht seine Ansprüche grundsätzlich klären müsse.
Einen Gefallen hat er sich damit mit Sicherheit nicht getan. Roth hatte einen exponierten Job bei der Finanzmarktaufsicht. Ein Polizist muss damit rechnen, dann und wann in ein gefährliches Gerangel zu geraten; ein Finma-Topkader damit, in Verfahren reingezogen zu werden – eine Art Berufsrisiko also. Doch das ist nur ein Nebenaspekt.
Gänzlich fragwürdig scheint mir Roths Forderung, weil er vom Gericht Unmögliches verlangt: Nämlich festzuhalten, dass er mit Sicherheit Oberzolldirektor geworden wäre, wenn das Strafverfahren nicht im Raum gestanden wäre. Wie soll ein Gericht in dieser hypothetischen Frage, deren Umstände weit zurückliegen, je zu einem hieb- und stichfesten Urteil kommen?
Und gesetzt den Fall, die Richter kommen tatsächlich zum Schluss, Roth wäre ohne das über ihm schwebende Strafverfahren Oberzolldirektor geworden: Würden sie damit nicht postulieren, dass Bewerbungsverfahren für Top-Jobs beim Staat Lug und Trug sind, weil der Sieger zum vornherein feststeht?
Daniel Roth wäre gut beraten gewesen, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Seine seltsame Forderung hat ihm weit mehr geschadet als das Strafverfahren, in das er zu Unrecht reingezogen wurde.