
Parlamentarier Felix Wettstein fordert: Laub liegen lassen statt wegräumen
Sobald im Herbst das Laub von den Bäumen fällt, «wird in unser er Stadt sehr bald, sehr gründlich und sehr laut weggeblasen», schreibt der Gemeindeparlamentarier Felix Wettstein in einem Vorstoss. Das verursache Lärm, Benzindämpfe und Feinstaub. Zudem sei es eine Belastung für die Gesundheit der Werkhofmitarbeitenden und eine Belästigung für jene, die in der Nähe wohnten oder arbeiteten. Nicht zuletzt werde so viel wertvolles organisches Material weggeführt, und Kleinstlebewesen hätten so keine Chance.
Das soll sich nach Ansicht des Grünen ändern: Er fordert in einem Postulat ein städtisches Laubmanagement, wie es die Stadt Luzern bereits vor Jahren eingeführt hat und dafür auch schon ausgezeichnet wurde. Ziel eines solchen Programm sei es, möglichst viel Laub im städtischen Raum in einen Kreislauf zu überführen, zum Beispiel in Hecken und Sträuchern unterzubringen. Das nütze der Artenvielfalt. Zuden soll das Laub rund um Baumwurzeln von Stadtbäumen abgelagert werden. Das dünge und stärke die Bäume und schütze sie bei Bise oder in heissen Sommern vor Austrocknung.
Aber auch auf Wiesen der städtischen Parkanlagen sollen Laubrechen statt Laubbläser zum Einsatz kommen, da erstere die obersten Bodenschichten schonten sowie Samen, Käfer und Spinnen nicht wegpusteten. Dort, wo Laubbläser weiterhin eingesetzt werden müssten, etwa zur Räumung von Strassen, sollen benzinbetriebene Geräte durch Elektrobläser ersetzt werden: Sie seien leichter, leiser und ihr Luftstrahl lasse sich einfacher regulieren. Stärker verschmutzes Laub solle weiterhin verbrannt, aber solches, das leichter verschmutzt sei, kompostiert und so wieder zu Dünger werden.
Der Stadtrat empfiehlt dem Gemeindeparlament, Wettsteins Vorstoss nicht für erheblich erklären zu lassen. Dies, weil laut Baudirektor Thomas Marbet in Olten bereits ein Laubmanagement à la Luzern «grösstenteils schon so umgesetzt wird». Bereits seit fünf Jahren werde das Laub «nur dort entfernt, wo es zwingend erforderlich ist». Das sei der Fall auf Rasenflächen, den Sportrasen und den Wechselrabatten sowie aus Sicherheitsgründen auf allen Arten von Belägen, die befahren oder begangen würden. Wo möglich, werde das Laub liegengelassen. Ein Beispiel sei der Friedhof Meisenhard, der früher komplett vom Laub befreit worden wäre. Zudem würden in den Parkanlagen bei Sträuchern oder Gebüschen Laubhaufen liegengelassen. Bei benzinbetriebenen Laubbläsern werden schadstoffarme Betriebsmittel eingesetzt und bei Ersatzbeschaffungen die alten Geräte «nach Möglichkeit» durch neue batteriebetriebene ersetzt.