Zehn Aargauer Gemeinden könnten «Sozialhilfe» beziehen, doch nur zwei tun es

Im Jahr 2017 hat der Aargauer Souverän den neuen Finanzausgleich gutgeheissen. Dabei gab es grosse Unterschiede. Etliche einwohnermässig kleine, ländliche Gemeinden, die schlechter dastehen würden, lehnten ihn ab. Doch seit 2018 gilt das neue System. Nun wollten fünf SVP-Grossräte (Sprecher Christoph Riner, Zeihen) via Interpellation wissen, wie sich die Situation der Gemeinden, gerade der schlechter gestellten, entwickelt hat. In ihrer Antwort verweist die Regierung auf den ersten Wirkungsbericht, der «fristgerecht im ersten Halbjahr 2023 vorgelegt werden» soll. Die Arbeiten starten in diesem Sommer.

Steuerschere vergrösserte sich im neuen System

Im Vorstoss schreiben die Grossräte, ein Ziel des neuen Finanzausgleichs sei die Verringerung der Schere zwischen den höchsten und tiefsten Gemeindesteuerfüssen gewesen. Warum das Ziel verpasst wurde, wollen sie wissen. Zur Erläuterung: Noch unter dem alten Finanzausgleich 2017 lag der tiefste Steuerfuss bei 60 Prozent (Oberwil-Lieli), im Jahr 2020 (und 2021) bei 50 Prozent (Geltwil). Der höchste lag 2017 bei 126 (Schwaderloch), im Jahr 2020 bei 127 (Schlossrued), aktuell auch bei 127 (Hallwil, Tägerig).

Die Regierung widerspricht, das sei gar nicht eins der Ziele gewesen. Schon früh habe man festgestellt, «dass sich der Aargau, was die Streuung der Gemeindesteuerfüsse betrifft, im Vergleich zu anderen Kantonen im Mittelfeld bewegt».

Regierung: Steuerschere nach oben faktisch begrenzt

Der Umfang der «Steuerschere» werde oft stark durch wenige «Ausreisser» nach unten beeinflusst und eigne sich somit nicht gut als Messgrösse für die Verteilung der Steuerbelastung, schreibt die Regierung. Der Gesetzgeber hat den Steuerfuss, der für den Bezug von Ergänzungsbeiträgen («Sozialhilfe» für Gemeinden) vorausgesetzt ist, auf 25 Prozentpunkte über dem kantonalen Mittelwert festgelegt. Dadurch sei die Öffnung der Steuerschere gegen oben faktisch begrenzt worden, und zwar nahe bei dem Wert, der schon vor Einführung des neuen Finanzausgleichs bestanden habe. Damals lag der höchste Steuerfuss um rund 25 Prozentpunkte über dem mittleren.

Mit der Einführung der Ergänzungsbeiträge sei dieser Abstand in einem gewissen Sinne verstetigt worden. Gleichzeitig werde verhindert, dass der höchste Steuerfuss diese Obergrenze übersteigt.

Höchste Steuerlast für 0,35 Prozent der Bevölkerung

Doch wie viele Gemeinden nutzen überhaupt die Möglichkeit, solche Beiträge zu beziehen? Laut Antwort der Regierung haben derzeit zehn Gemeinden einen grundsätzlichen Anspruch auf Ergänzungsbeiträge.

Dieses Geld gibt es aber nur dann, wenn eine Gemeinde den Steuerfuss bei der vorausgesetzten Höhe (25 Prozentpunkte über dem Mittelwert) festlegt. Die Gemeinden wägen daher jährlich ab, ob der Bezug der Beiträge (und die damit verbundene Steuererhöhung) zwingend ist oder nicht.

Eine von 300 Personen im Aargau trägt die höchste Steuerlast

Jeweils zwei Gemeinden haben sich in den Jahren 2020 und 2021 entschieden, den Steuerfuss auf 127 Prozent zu erhöhen und die Beiträge – gesamthaft 0,26 Millionen Franken respektive 0,5 Millionen Franken – zu beziehen, so die regierungsrätliche Antwort. Im Umkehrschluss verzichten also acht Gemeinden lieber darauf, weil die Gesamtrechnung für sie nicht aufginge, zumal sie nebst dem Steuerfuss weitere Bedingungen erfüllen müssten, um solche Gelder zu bekommen. Von der maximal möglichen Steuerlast betroffen sind somit 0,35 Prozent (also eine auf rund 300 Personen) der Aargauer Bevölkerung.