
Streit vorläufig beendet: Ärzte bekommen gleich viel wie Apotheker für den Piks
Vertrag ist Vertrag: Das war die Haltung der Krankenkassen im Streit um die Impfpauschale, welche die Ärzte auf die Palme brachte. Der Vertrag war: Bis Ende Juni werden die Ärzte für jeden Piks gegen das Coronavirus mit 24.50 Franken entschädigt. Ab Juli sollte der Tarif auf 16.50 Franken sinken, weil dann die Risikopersonen geimpft sind. Diesen Vertrag hatte die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) mit den Krankenkassen ausgehandelt. Die Apotheker jedoch bekommen für die gleiche Arbeit weiterhin 24.50 Franken – direkt vom Bund vergütet. Sie müssen nicht über die Krankenkassen abrechnen.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Von wegen also. Diese Ungleichbehandlung störte die Ärzte, aber auch die Kantone. Zudem finden die Ärzte 16.50 Franken zu wenig. Selbst mit 24.50 Franken würden ihre Auslagen nicht gedeckt, sagt Urs Stoffel, bei der Ärztegesellschaft FMH verantwortlich für die Tarife. Die Ärzte stört es auch, dass sie bei der Festlegung der Pauschale bloss angehört wurden und nicht bestimmen konnten. Und zudem betonen sie ihre wichtige Rolle in der Impfkampagne: Sie würden einen niederschwelligen Zugang zur Impfung bieten, gerade auch für Personen, die sich mit Computern schwertun oder die Sprache nicht beherrschen.
Dank einer Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Hausarzt ist es auch einfacher, auf Bedenken bezüglich der Impfung und allfällige Nebenwirkungen einzugehen. Stoffel sagt: «Jene, die wollen, sind bald geimpft. Jene, die unsicher sind, können nur von einer Vertrauensperson überzeugt werden.»
Steuerzahler legen drauf
Auch die Kantone sehen die Bedeutung der Ärzte für eine erfolgreiche Impfkampagne. So haben etwa Zürich, Solothurn, Graubünden oder St.Gallen die Pauschale aufgestockt. Die Steuerzahler finanzieren die Auslagen mit, währenddessen die Krankenkassen knausern. Diese finden grundsätzlich, dass Impfzentren effizienter sind; dass die grossen Massen dort geimpft werden sollen. Dies ist für die Krankenversicherer auch die günstigste Variante: Für Impfungen in den Impfzentren zahlen sie nur eine Pauschale von 14.50 Franken. Den Rest berappen auch hier die Steuerzahler in den Kantonen.
Dass die Impfzentren in dieser ersten Phase absolut notwendig sind, bestreitet auch Stoffel nicht. Allerdings müsse man auch an die nächste Phase denken, wenn Auffrischungsimpfungen notwendig werden. Aktuell geht das Bundesamt für Gesundheit (BAG) davon aus, dass der Schutz vor dem Coronavirus 12 Monate dauert. Wo werden diese «Booster» stattfinden? Immer noch in Impfzentren oder eben vermehrt bei den Ärzten. Stoffel geht davon aus, dass man irgendwann in einen Courant normal kommt, wie bei der Grippeimpfung:
«Impfen ist eine Kerntätigkeit von Ärzten. Es ist wichtig, dass man sie gut einbindet und anständig entschädigt.»
Die Krankenkassenverbände kehrten denn auch an den Verhandlungstisch zurück. Die Konferenz der Gesundheitsdirektoren informierte diese Woche die Kantone und die Ärztegesellschaft FMH darüber, dass die Impfpauschale bis Ende September bei 24.50 Franken bleibt. Der Bundesrat muss den Vertrag noch genehmigen, doch das ist eine reine Formsache.
Ärzte sind unzufrieden
Das ist allerdings nur ein halber Sieg für Ärzte. Ärztevertreter Stoffel ist zwar froh, dass die Krankenversicherer ein gewisses Entgegenkommen zeigen, ein schaler Nachgeschmack bleibe aber: «Wir sind enttäuscht, dass die Pauschale von 24.50 Franken nicht bis Ende Jahr gilt, wie bei den Apothekern. Das ist ganz einfach stossend.» Dem Vernehmen nach hätten die Kassen lieber den Tarif für die Apotheker gesenkt, als denjenigen für die Ärzte erhöht.
Die Gesundheitsdirektorenkonferenz spricht von einem Kompromiss und weist darauf hin, dass spätestens im Herbst neue Gespräche über die Impfpauschale geführt werden. Dann sollte auch mehr Klarheit darüber bestehen über notwendige Auffrischungsimpfungen.