
Am Montag geht es los mit dem Covid-Zertifikat – die acht wichtigsten Fragen
1. Wie kann man seine Covid-19-Impfung nachweisen?
Auf der Website www.wir-impfen.ch kann schon nach der ersten Impfung ein «Schweizerischer Impfnachweis Covid-19» als PDF ausgedruckt werden. Der Impfnachweis enthält den Ort und das Datum der Impfung sowie Informationen zum verabreichten Impfstoff und einen QR-Code, mit dem das Dokument auf seine Echtheit überprüft werden kann. Dieser Impfausweis ist aber kein Covid-Zertifikat. «Aktuell werden in keinem Kanton Covid-Zertifikate ausgedruckt, sondern nur diese Impfnachweise und -bestätigungen. Die ersten fälschungssicheren Covid-Zertifikate werden ab 7. Juni ausgestellt werden können», sagt Nani Moras vom Bundesamt für Gesundheit BAG.
2. In welches Impfbüchlein kann eine Covid-19-Impfung eingetragen werden?
In der Schweiz kann eine Covid-19-Impfung mit Unterschrift und Stempel des Arztes in den Impfausweis, das blaue oder braune Impfbüchlein, eingetragen werden. Damit kann eine in der Schweiz geimpfte Person ihre Impfung bestätigen. «Dieser Eintrag ist jedoch weder fälschungssicher noch nach der Einführung des Covid-Zertifikats für den Zugang zu Grossveranstaltungen vorgesehen», sagt Moras.
3. Im internationalen gelben WHO-Impfpass konnte man bis anhin nur die Gelbfieberimpfung eintragen lassen. Ist das jetzt auch für die Covid-19-Impfung möglich?
Der internationale gelbe Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stützt sich auf die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) 2005. Momentan ist auf dieser Basis einzig die Gelbfieberimpfung international geregelt. Um eine – durch die WHO zugelassene – Covid-19-Impfung in den internationalen Impfpass der WHO aufzunehmen, bedürfte es einer Anpassung des entsprechenden Regelwerks. Eine weltweit akzeptierte elektronische Version des internationalen Impfausweises existiert bisher nicht. Die Weltgesundheitsorganisation arbeitet an einem «intelligenten digitalen Zertifikat» für Menschen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind.
4. Sollte sich eine geimpfte Person die Covid-Impfung auch im gelben WHO-Impfpass eintragen lassen?
Der Eintrag der Covid-Impfung ist möglich. Das Covid-Zertifikat für Geimpfte ersetzt die Impfbestätigung nicht als medizinische Dokumentation. Als Reisedokument im EU-/Schengenraum wird jedoch nur noch das EU-kompatible Covid-Zertifikat gelten. Welche Nachweise für aussereuropäische Destinationen zulässig sind, ist unterschiedlich.
5. Wann startet die EU mit dem digitalen Covid-Zertifikat?
Ende Mai haben sich die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments auf einen einheitlichen digitalen Nachweis geeinigt, mit dem die Bürger im Sommer wieder unbeschwert reisen sollen. Das Covid-Zertifikat soll ab 1. Juli von Geimpften, Genesenen und negativ Getesteten genutzt werden können. Die Frage ist dabei, wie die Mitgliedsländer noch selbst über Reiseerleichterungen und den Wegfall von Restriktionen für Geimpfte bestimmen dürfen. Die Länder einigten sich darauf, dass grundsätzlich nicht in die Hoheit der Regierungen eingegriffen werden darf. Reisebeschränkungen dürfen aber von einzelnen Ländern verhängt werden, wenn dies zum Beispiel die Infektionslage erfordert. Ungeimpfte werden je nach Land für die Tests bezahlen müssen. Der EU-Impfausweis ist ein digitales «grünes Zertifikat» und hat die Form eines QR-Codes. Einige Länder, wie zum Beispiel Österreich, haben deshalb schon mal einen eigenen Nachweis eingeführt. Der digitale Impfausweis ist ein freiwilliges Angebot, mit dem gelben internationalen Impfausweis können zumindest Deutsche weiterhin eine Impfung nachweisen.
6. Erleichtert das EU-Zertifikat den Reiseverkehr?
Das digitale Covid-Zertifikat der EU wird in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt und wohl auch in der Schweiz. Es wird dafür sorgen, dass derzeit geltende Beschränkungen abgestimmt aufgehoben werden können. Auf Reisen sollte man mit einem digitalen Covid-Zertifikat der EU grundsätzlich von Freizügigkeitsbeschränkungen ausgenommen sein: «Die Mitgliedstaaten sollten davon absehen, Inhaber von digitalen Covid-Zertifikaten der EU mit zusätzlichen Reisebeschränkungen zu belegen, es sei denn, diese sind zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig und verhältnismässig», schreibt die EU-Kommission. Droht also eine besorgniserregende Variante, müsste der betreffende Mitgliedstaat die Kommission und alle anderen Mitgliedstaaten benachrichtigen und diese Entscheidung begründen.
7. Was ist, wenn ich meinen Impfausweis nicht mehr finde?
Das Impfbüchlein in Braun oder Blau erhalten alle Schweizerinnen und Schweiz bald nach der Geburt. Dort werden auch die Kinderimpfungen gegen Starrkrampf, Masern, Diphtherie und Keuchhusten eingetragen. Der Ausweis gilt lebenslänglich und die Impfungen sollten immer nachgetragen werden. Wer den Impfausweis verliert, kann beim Hausarzt einen neuen verlangen. Darin sind die alten Impfungen aber nicht aufgeführt, ausser der Arzt trägt diese aufgrund der Angaben im Patientendossier nach. Theoretisch könnte bei einem Verlust des Impfausweises über einen Bluttest über Antikörper eine Impfung nachgewiesen werden. Die Covid-Impfung sollte man eintragen lassen, wenn man den Überblick behalten will. Als Covid-Zertifikat dient das aber nicht, wie oben beschrieben.
8. Gibt es statt des Impfbüchleins auch einen elektronischen Impfausweis?
Ja, es gibt digitale Impfausweise. Zum Beispiel das elektronische Impfdossier von einer Stiftung auf der Plattform «meineimpfungen» (App-Variante: myViavac). Sie wird vom BAG, vom Apothekenverband und von den Kantonsärzten unterstützt. Diesen Ausweis kann man nicht verlieren, höchstens das Passwort dazu.