Doppelter Bankrott-Hammer gegen die Strebel-Areal-Besitzerin

Nach heftigen Regenfällen schwemmte das Wasser im Sommer 2018 Öl aus der Brandruine. Bild: Peter Riechsteiner
Nach heftigen Regenfällen schwemmte das Wasser im Sommer 2018 Öl aus der Brandruine. Bild: Peter Riechsteiner

Wie dem Amtsblatt des Kantons Aargau vom Donnerstag, 27. Mai, zu entnehmen ist, hat die Rivella AG ein Konkursbegehren gegen die Reconsa AG gestellt. Dies, weil eine offene Forderung von CHF 41 310.05, inklusive Zinsen und Kosten, von der Besitzerin des Strebel-Areals nicht beglichen wurde (wir berichteten).

Auf Anfrage erklärt Monika Christener, Leiterin Unternehmenskommunikation der Rivella AG, weshalb die Getränkeherstellerin überhaupt eine Forderung gegenüber der benachbarten Reconsa AG hat: «Es geht um unsere Schadenersatzforderung aus dem Grossbrand vom 21. Februar 2018, wegen welchem wir unseren Betrieb vorübergehend stilllegen mussten.» Zur Zahlung der Forderung, unter anderem inklusive der Anwaltskosten, wurde die Reconsa AG durch ein Gerichtsurteil rechtskräftig verpflichtet. «Da wir bis heute nicht bezahlt worden sind, wird der Reconsa nun der Konkurs angedroht», fügt Christener an. Am Dienstag, 15. Juni, findet deswegen vor dem Bezirksgericht Zofingen eine Verhandlung statt, in der die Reconsa von Amtes wegen für konkursit erklärt werden kann. Da die Einladung zu der Gerichtsverhandlung nicht an die Reconsa AG zugestellt werden konnte, wurde die Vorladung im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Reconsa AG und ihr österreichischer Inhaber Walter Huber, der aktuell einziges Verwaltungsratsmitglied ist, haben bis zum Verhandlungstag Zeit, die Schuld urkundlich beglaubigt zu bezahlen, sich mit der Rivella AG auf eine Stundung der Schulden zu einigen oder die Getränkeherstellerin anderweitig dazu zu bewegen, das Konkursbegehren zurückzuziehen.

Reconsa ist seit dem 20. Mai eigentlich aufgelöst

Dass die beiden letzten Optionen keine wirklichen Möglichkeiten sind, zeigt der Blick auf ein Urteil des Handelsgerichts des Kantons Aargau vom Donnerstag, 20. Mai 2021, welches am 21. Mai im SHAB veröffentlicht wurde: Darin hält das Gericht fest, dass die Reconsa AG per Donnerstag, 20. Mai 2021, um 16 Uhr aufgelöst worden ist. Dies, weil keine in der Schweiz wohnhafte Person Einsitz im Verwaltungsrat hat respektive zeichnungsberechtigt ist. Das einzige Mitglied, Verwaltungsratspräsident Walter Huber, lebt in Österreich. Der letzte in der Schweiz wohnhafte Verwaltungsrat wurde Ende 2020 eingesetzt, schied aber auf eigenen Wunsch Mitte März 2021 bereits wieder aus.

Klagende Partei war in Aarau wiederum Rivella AG, vertreten durch Niklaus Gadient, Rechtsanwalt der Berner Kanzlei von Ins, Wyder, Zumstein. Er vertritt die Rivella AG auch vor dem Bezirksgericht Zofingen bei der Forderung über 41 000 Franken. «Die Reconsa hat ab Veröffentlichung des Entscheids des Handelsgerichts 30 Tage Zeit, beim Bundesgericht Beschwerde einzureichen», erklärt Gadient. Sollte dies tatsächlich geschehen, rechnet der Anwalt aber nicht mit einem Erfolg der Reconsa AG: «Die Rechtslage ist in dem Fall eindeutig.» Bereits vor einem Jahr sei ein Verfahren wegen sogenanntem «Organisationsmangel» eingeleitet worden, nachdem Ende August das damals letzte Verwaltungsratsmitglied mit Schweizer Wohnsitz ausgeschieden war. Mit der Einsetzung des nun vor rund zwei Monaten wieder ausgeschiedenen Verwaltungsratsmitglieds konnte die Reconsa AG die amtliche Liquidation damals abwenden.

Liquidation scheint sehr wahrscheinlich

Da gleichzeitig auch ein Konkursverfahren wegen der offenen Forderung der Rivella gegen die Reconsa läuft, scheint sicher, dass die Firma in den nächsten Wochen liquidiert wird. «Die einzige Möglichkeit, die der Reconsa AG bleibt, ist es, bis zum angesetzten Gerichtstermin in Zofingen eine Lösung für die offenen Forderungen zu präsentieren», erklärt Gadient.

Selbst wenn dies passieren würde, was angesichts der jüngeren Geschichte rund um die Reconsa als sehr unwahrscheinlich angesehen werden kann, dürfte gleich die nächste Forderung warten. Nachdem Anfang April bereits nicht zonenkonform genutzte Hallen auf dem Gelände unter Polizeischutz geräumt wurden, wird aktuell die Brandruine durch die E. Flückiger AG rückgebaut. Die Brandruine fristete nämlich seit dem Brand Ende Februar 2018 ein praktisch unberührtes Dasein, bis die Bagger der benachbarten Entsorgungsfirma am 19. April auffuhren. Die Kosten für die beiden Räumungen werden sich wohl auf über eine halbe Million Franken belaufen, welche die Gemeinde Rothrist berappen muss, sollte die Reconsa nicht zahlen. «Wir sind über die neusten Entwicklungen informiert und beobachten den weiteren Prozess», so Gemeindeammann Ralph Ehrismann.

Sobald der Konkurs oder die Liquidation rechtskräftig ist, können die Gläubiger ihre offenen Forderungen einreichen. Diese Forderungen werden dann aus dem Verkaufserlös der vorhandenen Vermögenswerte so weit als möglich befriedigt.