
Frau meldete sich nicht beim Contact-Tracing: Weil sie die Busse anficht, wird es nun doppelt teuer
«Das Urteil ist völlig falsch.» Kaum hatte der Verteidiger den Gerichtssaal verlassen, verschaffte er seinem Unmut Luft. Man werde es auf jeden Fall anfechten. Vor dem Bezirksgericht Zofingen stand diesen Montag eine Frau, die gegen eine der Covid-Verordnungen verstossen haben soll. Sie war im September 2020 in Kroatien. Kurz vor ihrer Rückreise setze der Bund das Land auf seine Risikoliste. Sie hätte sich damit innert zweier Tage nach ihrer Rückkehr beim Contact-Tracing melden müssen. Nur tat sie das nicht. Darum wurde sie per Strafbefehl zu einer Busse von 500 Franken verurteilt.
Diesen Strafbefehl focht sie an. «Was soll das Ganze», meinte sie noch wenige Minuten vor Prozessbeginn. «Haben die nichts Besseres zu tun, als die Leute zu schikanieren?»
Verteidigung: Die Frau hat sich gemeldet
Vor Gericht war sie dann weniger auskunftsfreudig. Sie verweigerte jede Aussage. Selbst die Frage, ob sie vorhabe, keine einzige Frage zu beantworten, beantwortete sie nicht. Und so las der Richter sämtliche Fragen vor, worauf sie jedes Mal mit «keine Aussage» antwortete. Gesprächiger zeigte sich dann ihr Verteidiger. Er bemängelte mehrere formaljuristische Punkte. Diese Einwände wies der Richter aber allesamt ab. Und auch das Hauptargument der Verteidigung zog nicht: Die Frau habe gar nicht gegen die Meldepflicht verstossen. Denn als sie das Flugzeug bestieg, musste sie der Fluggesellschaft ihre Kontaktdaten angeben. Sie habe zu Recht damit rechnen können, dass diese Liste beim Kanton landen würde. Was sie dann ja auch tat, nur deshalb konnte das Contact-Tracing sie überhaupt kontrollieren und anzeigen. «Es wäre völlig sinnlos gewesen, hätte sich meine Klientin noch ein zweites Mal gemeldet», so der Verteidiger. Der Zweck dieser Massnahme sei es, die Pandemie einzudämmen und nicht die Leute zu erziehen. «Es gibt keinen Grund, meine Klientin zu bestrafen.»
Doch darauf ging der Richter nicht ein. Es sei zwar eine unschöne Angelegenheit. Aber die Frau hätte ihre Rückkehr auch persönlich dem Contact-Tracing melden müssen. Ähnlich wie bei einem Umzug: Auch dann müsse man den Adresswechsel der Motorfahrzeugkontrolle zusätzlich melden. Auch wenn man die Gemeinde bereits informierte. Zusätzlich zu der Busse von 500 Franken und der Strafbefehlsgebühr von 500 Franken muss die Frau nun auch noch Gerichtskosten von 1200 Franken bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weil sie es anfechten wird, wird sich als Nächstes das Obergericht damit befassen.
Seit der Bund Einreisebestimmungen erlassen hat, wurden im Aargau insgesamt 660 Personen angezeigt, die sich nicht rechtzeitig gemeldet hatten. Die meisten dieser Anzeigen verliefen allerdings im Nichts: Denn es wurden auch Menschen angezeigt, die nur auf der Durchreise waren, für die gar nicht die Aargauer Staatsanwaltschaft zuständig war, oder sogar Babys. Und wenn es doch einen Strafbefehl gab, wurde der meistens akzeptiert. Es ist dann allerdings nicht ganz das erste Mal, dass sich jemand vor Gericht dagegen wehrt. Dasselbe hatte ein Mann Ende November vor dem Bezirksgericht Zurzach getan. Doch auch er war abgeblitzt.
Aber selbst ein allfälliger Freispruch hätte auf aktuelle Strafbefehle in dieser Sache keinen Einfluss mehr: Denn seit Beginn der zweiten Welle werden Einreisende aus Risikoländern gar nicht mehr angezeigt. Zum einen, weil die Infektionsrate in der Schweiz höher ist als in vielen dieser Gebiete. Und zum anderen, weil gerade so viele Anzeigen ins Leere liefen, wie das Departement Gesundheit und Soziales schreibt.