
Die Booster-Impfung verlängert das Zertifikat doch: 9 Antworten zur dritten Impfung
Die Aussage an der Medienkonferenz zur Coronasituation am Dienstag war eindeutig: Eine Boosterimpfung verlängere das Zertifikat nicht, sagte Patrick Mathys vom BAG auch auf Nachfrage. In der SRF-Sendung 10vor10 korrigierte ihn dann Impfkommissions-Chef Christoph Berger. Nun ist also das Gegenteil der Fall: Wer sich ein drittes Mal impfen lässt, dessen Covid-19-Zertifikat verlängert sich um ein ganzes Jahr. Schön für die Seniorinnen und Senioren. Doch was ist mit den Zertifikaten der Jüngeren? Die ersten unter-65-Jährigen wurden nämlich schon Ende Dezember geimpft. Doch die wichtigste Frage hier noch mal zuerst:
1. Verlängert sich das Zertifikat nach einer 3. Impfdosis also doch?
Ja, das bekräftigte auch das BAG gestern noch einmal: «Das Zertifikat ist jeweils nach der letzten Impfung 12 Monate gültig. Dies wird auch für die Auffrischimpfung gelten», so der Mediensprecher gegenüber dem «Tagesanzeiger». Patrick Mathys habe sich am Dienstag «unklar ausgedrückt».
2. Was ist also mit den unter 65-Jährigen, die ab November nicht für einen Booster zugelassen sind?
Die ersten, die sich impfen lassen konnten, waren Personen mit Gesundheitsproblemen und sehr Alte in Heimen. Diese können sich nun ein drittes mal als Erste impfen lassen. Doch es gibt auch einige wenige unter 65-Jährige Angestellte im Gesundheitsbereich, die früh ihre zweite Impfdosis erhalten haben und deren Zertifikat nur noch bis Januar 2022 gültig ist. Seitens des BAG heisst es: «Bis dann wird klar sein, ob das Zertifikat für alle Geimpfte aufgrund neuer Daten verlängert werden kann.»
3. Werden unter 65-Jährige Anfang 2022 regulär einen Booster erhalten?
Nur um das Zertifikat zu verlängern, wird dies wohl nicht geschehen. Wenn das BAG und die eidgenössische Impfkommission Ekif Ende Jahr zum Schluss kommt, dass die jüngere Bevölkerung noch genug geschützt ist, wird der Bundesrat deren Zertifikat auch ohne Impfung um einige Monate verlängern. Es sei denn, das Ausland kommt zu einem anderen Schluss.
4. Wie wird die Dauer des Zertifikats international gehandhabt?
Das ist die Schlüsselfrage, denn laut BAG ist das Ziel, dass das Schweizer Zertifikat international kompatibel ist, um Reisen zu vereinfachen. «Wir verfolgen eng, was in der EU und den Nachbarstaaten punkto Zertifikatsanpassungen diskutiert und entschieden wird», schreibt das BAG. Das heisst aber auch: Die Schweiz wird Impf-Booster für die Jüngeren zulassen müssen, wenn diese im Ausland verlangt werden. Selbst dann, wenn die Zertifikatspflicht in der Schweiz bis dann aufgehoben ist.
5. Wer erhält die Booster-Impfung in der Schweiz?
Alle über 65, deren zweite Impfung mindestens sechs Monate her ist.
6. Ab wann sind Booster-Impfungen möglich?
Nach der Zulassung durch Swissmedic und der Empfehlung der Impfkommission müssen die Kantone die Booster-Impfungen vorbereiten. Gerechnet wird, dass Mitte November, nach der nationalen Impfwoche, mit den Auffrischimpfungen begonnen wird.
7. Gibt es Kreuzimpfungen zwischen den Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna?
Nein. Geimpft wird einer Person der gleiche Wirkstoff, den sie schon bei den ersten beiden Impfungen erhalten hat. Dabei wird bei Moderna die Dosis der dritten Impfung halbiert, bei Biontech/Pfizer bleibt die Booster-Dosis dagegen gleich.
8. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, dass unter 65-jährige einen Booster erhalten?
Ja. Wer ein höheres Risiko trägt, kann sich in Absprache mit dem Hausarzt boostern lassen. Die Auffrischimpfung ist somit auch für Jüngere sogenannt «off-label» zu haben, ohne Empfehlung.
9. Muss man bei Booster-Impfungen auch mit Nebenwirkungen rechnen?
Ja, Nebenwirkungen sind genauso möglich wie nach der zweiten Dosis.