Der Zofinger Stadtrat soll flexibler entschädigt werden

Aktuell werden alle Mitglieder des Zofinger Stadtrats – ausgenommen der Vizeammann und der Stadtammann – gleich entschädigt. Die Entschädigung erfolgt unabhängig von der Grösse des Ressorts. Aus diesem Grund wurden die Ressortpakete deshalb möglichst gleich gross ausgestaltet, wie einer Medienmitteilung der Stadt Zofingen zu entnehmen ist. «Mit diesem Vorgehen wurden aber die thematisch sinnvollsten Pakete verunmöglicht. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass ‹sinnvolle› Ressortpakete kompakt und thematisch möglichst homogen ausgestaltet sein müssen», heisst es weiter. Dies lasse sich aber nur erreichen, wenn nicht alle Ressortpakete gleich gross sind.

«Bis jetzt hatten wir die Flexibilität betreffend Entschädigung nicht. Der Entscheid, welche Ressortpakete sinnvoll sind, liegt in der Kompetenz des neuen Stadtrats», sagt Stadtammann Hans-Ruedi Hottiger. Der aktuelle Stadtrat werde seine Erfahrungen aber weitergeben. Die Idee eines zweiten Vollamts – dieses wäre beispielsweise nötig, würde man alle Baubereiche in einem Ressort zusammenführen – ist vorläufig vom Tisch. «Das wird in der nächsten Legislatur geprüft», so Hottiger.

Entsprechend beantragt der Stadtrat dem Einwohnerrat nun, dass er die Entschädigung der Stadtratsmitglieder für die Legislatur 2022 bis 2025 flexibel vornehmen kann – innerhalb des vom Einwohnerrat genehmigten Budgets. «Das Ganze ist völlig kostenneutral», betont Hottiger. Die Entschädigung soll in Relation zu den Aufwänden der einzelnen Ressortpakete erfolgen. «Verschiedene Stadtratsmitglieder sind bereit, künftig ein gewisses Mehr- oder Minderpensum gegenüber dem heutigen Pensum zu leisten», heisst es in der Medienmitteilung. Es seien Varianten mit einer Bandbreite von 20 bis 40 Stellenprozenten denkbar. «Somit geht es nur um kleinere Abweichungen, welche den Gedanken des Milizprinzips nicht durchbrechen.»

Der Einwohnerrat Zofingen wird in seiner Sitzung vom 22. November über die neue Entschädigungsregelung entscheiden. Zu einer Anpassung der bisherigen Entschädigungsregelung kommt es auch, weil mit der Abschaffung der Schulpflege verschiedene Aufgaben zum Stadtrat verschoben werden. Es gehe darum, einen gemäss Budget 2022 vorgesehenen Teil der bisherigen Entschädigung der Schulpflege zum Stadtrat zu transferieren.

Der Stadtrat sei sich bewusst, dass das Thema der Entschädigung der Stadtratsmitglieder im Laufe der Legislatur 2022 bis 2025 systematisch überarbeitet werden müsse, heisst es in der Mitteilung. «Diese Arbeiten hängen im Wesentlichen auch von der noch nicht beantworteten Frage der künftigen Stadtratsgrösse – sieben oder fünf Mitglieder – ab.»