
Aarburger Finanz- und Geschäftsprüfungskommission hält an Mitgliederzahl fest
Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGPK) der Gemeinde Aarburg ist alles andere als begeistert von der neuen Gemeindeordnung, über welche die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 27. November befinden. Eine Änderung betrifft nämlich die FGPK selbst. Sie soll von aktuell neun auf neu fünf Mitglieder reduziert werden.
Die Teilrevision der Gemeindeordnung sieht zudem folgende Änderungen vor: Wegfall der Schulpflege aufgrund der kantonalen Urnenabstimmung vom 27. September; zudem sollen vorgeschriebene Veröffentlichungen künftig auf der Homepage der Gemeinde Aarburg sowie – wenn notwendig – im Amtsblatt des Kantons Aargau publiziert werden. Zwei weitere Änderungen betreffen die Kompetenzsumme des Gemeinderats (das ZT berichtete).
Die FGPK ist der Meinung, dass die vorliegende Teilrevision der Gemeindeordnung abzulehnen ist. Hintergrund: An der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2019 stellte FDP-Präsident Werner Steiger – ein ehemaliges Mitglied der FGPK – den Antrag an den Gemeinderat, zusammen mit der FGPK das Pflichtenheft zu überarbeiten und die FGPK-Mitgliederzahl zu prüfen. Diesem Antrag wurde grossmehrheitlich und ohne Gegenstimme zugestimmt. «Bei der Anpassung der Gemeindeordnung staunte die FGPK nicht schlecht, als diese plötzlich in fixfertiger Form zur Überprüfung vorgelegt wurde», schreibt die FGPK nun in ihrer Mitteilung. Sie habe in den letzten eineinhalb Jahren lediglich einmal die Gelegenheit gehabt, Stellung zu nehmen. Weiter seien die Parteien vorinformiert worden, dass sie an einer Vernehmlassung zur Teilrevision der Gemeindeordnung teilnehmen können. «Jedoch blieb bis heute die Einladung dazu aus», bemängelt die FGPK. Sie zeigt sich erstaunt darüber, dass «der Gemeinderat jede Chance verstreichen liess, die FGPK mit an Bord zu holen».
Der Gemeindeammann weist die Kritik zurück
Diese Kritik lässt Gemeindeammann Hans-Ulrich Schär nicht gelten. Zum Vorgehen sagt er, dass der Gemeinderat die Teilrevision erst präsentieren wollte, wenn mehrere Themen beisammen sind. Vor allem wollte er den Entscheid zur Schulpflege abwarten. Denn die Teilrevision der Gemeindeordnung unterliegt dem obligatorischen Referendum. Heisst: So oder so wird dann noch an der Urne über die Vorlage abgestimmt. Nach Gesetz wäre es nicht einmal nötig, zuerst die Gemeindeversammlung darüber befinden zu lassen. «Entsprechend haben die FGPK, die Bevölkerung und auch die Parteien an der Einwohnergemeindeversammlung die Möglichkeit, sich zur Gemeindeordnung zu äussern», sagt der Gemeindeammann. «Zudem kam die Coronakrise dazwischen, die einen intensiven Austausch verhinderte.»
In einem Gespräch habe die FGPK deutlich gemacht, dass sie an den neun Mitgliedern festhalte, ergänzt Schär.Die FGPK hat zwei mögliche Vorgehensweisen diskutiert. Zum einen die Rückweisung der vorliegenden Gemeindeordnung zur Überarbeitung zusammen mit dem Volk, den Parteien und der FGPK. Oder die FGPK stellt Anträge an der kommenden Gemeindeversammlung zur Verkleinerung der FGPK auf lediglich sieben Personen. Dabei würde es sich also um einen Kompromiss handeln. «Die FGPK ist bestrebt, dass der Wille des Volks umgesetzt wird und somit die Teilrevision der Gemeindeordnung gemeinsam mit dem Volk, den Parteien und der FGPK ausgearbeitet werden soll», schreibt die Kommission in der Medienmitteilung. Weiter findet sie, dass die Gefahr besteht, dass die Gemeindeordnung an der Gemeindeversammlung mit einer Flut von Anträgen unübersichtlich wird, Verwirrung stiftet und «zu einem Flickwerk verkommt».
Gemeindeordnung kommt noch an die Urne
Diesen Punkt kann Gemeindeammann Hans-Ulrich Schär nicht nachvollziehen. Zwei Punkte in der Teilrevision dürften unbestritten sein: die Schulpflege und die Digitalisierung. «Und wenn bei den anderen beiden Punkte Anträge kommen, dann handelt es sich dabei um eine Feinjustierung und sicher nicht um einen Flickenteppich», hält er fest. «Es mag vielleicht zu Diskussionen kommen, aber am Schluss werden wir einen klaren Entscheid haben. Und über den wird dann noch an der Urne abgestimmt.»Sollte die Teilrevision an der Gemeindeversammlung zurückgewiesen werden, müsste der Gemeinderat diese nochmals überarbeiten und an der Sommergmeind 2021 den Stimmberechtigten erneut vorlegen. «Wir möchten aber vorwärts machen», sagt Schär.