Aarburgerstrasse: Das Projekt SBB-Unterführung nimmt Fahrt auf

Wenn die Bahn den öffentlichen Bus ausbremst – die Barriere Aarburgerstrasse ist im geschlossenen Zustand ein Ärgernis für öV-Pendler, die ihren Zug verpassen. bkr
Wenn die Bahn den öffentlichen Bus ausbremst – die Barriere Aarburgerstrasse ist im geschlossenen Zustand ein Ärgernis für öV-Pendler, die ihren Zug verpassen. bkr

Kann der geplante Kreisel beim Gygerweg in Zofingen den Verkehr auf der Aarburgerstrasse verflüssigen? Eher nicht: Das ist Wunschdenken, solange der Bahnübergang besteht. Aus Richtung Zofingen wird sich die Kolonne wartender Autos bei geschlossenen Schranken bis in den Kreisel stauen – mittendrin die Busse des öffentlichen Verkehrs. Für deren Passagiere ist das besonders ärgerlich, wenn sie aus Richtung Oftringen zum Bahnhof wollen: Dort sind die Zugsanschlüsse nicht mehr gewährleistet.

Dass hier Abhilfe geschaffen und eine Unterführung gebaut werden muss – darüber sind sich die Regierungen des Kantons und der Gemeinden Oftringen und Zofingen einig. Weil aber der Bund das Projekt aus der 3. Generation der Agglomerationsprogramme gekippt hat – aktuell keine Bundesgelder erhältlich sind – schien die Planung der Unterführung auf die lange Bank zu geraten.

Dies wollte der Zofinger FDP-Grossrat Herbert H. Scholl nicht hinnehmen und forderte den Regierungsrat im September auf, keine Zeit zu verlieren. Das Vorprojekt sei unverzüglich in die Wege zu leiten und zu prüfen, ob eventuell Geld aus dem Topf des Bahninfrastrukturfonds (BIF) zu haben ist. Der BIF finanziert seit dem 1. Januar 2016 den Betrieb und Unterhalt, die Erneuerung und Modernisierung der Bahninfrastruktur.

Offene Türen
Mit seinem Postulat ist Scholl beim Regierungsrat auf offene Türen gestossen, wie die nun vorliegende Antwort zeigt. Der Terminplan wird verkürzt – das Vorprojekt für die Unterführung Aarburgerstrasse ist in Arbeit, schreibt die Regierung. Aktuell wird eine Anhebung des SBB-Trassees geprüft. Untersucht werden 20, 65 und 120 Zentimeter – je höher die Schienen liegen, desto kürzer werden die Rampen des Bauwerks. Wie aber wirkt sich die Höhe auf den Lärmschutz und die Kosten aus? Bis Ende 2019 will man diese Fragen geklärt und ein fixfertiges Vorprojekt in den Händen haben.

«Die Anhörung und Mitwirkung wird im Jahr 2020 durchgeführt», schreibt der Regierungsrat. Das Projekt soll im Jahr 2021 öffentlich aufgelegt und dem Grossen Rat zum Beschluss vorgelegt werden. Eine sehr ehrgeizige Roadmap oder mit den Worten der Regierung: «Dieses Terminprogramm ist sehr straff». Werner Ryter, Leiter Tiefbau und Planung der Stadt Zofingen, kennt die Gegebenheiten und technischen Schwierigkeiten aus dem Effeff. «Geht man von einer Anhebung des Bahntrassees um 20 Zentimeter aus, dann hat das Bauwerk eine Länge von rund 350 Metern». Die Rampen haben eine beachtliche Länge, weil die Aarburgerstrasse Teil einer Schwerverkehrsroute ist und damit eine Durchfahrtshöhe von fünf Metern aufzuweisen hat. Damit Fussgänger und Velofahrer nicht in diese Tiefe hinunter müssen, wird es für diese – wie bei der Unterführung Strengelbacherstrasse – einen separaten, erhöhten Weg geben.

Links und rechts des Bauwerks sind zahlreiche Liegenschaften, welche heute direkt via Aarburgerstrasse erschlossen werden. Ideal für die Lösung dieses Problems sind möglichst kurze Rampen, was einer möglichst grossen Anhebung des Bahntrassees gleichkommt. Dazu Ryter: «Zwangspunkte bilden die Weiche bei der Einfahrt in den Bahnhof Zofingen und der Bahnübergang Bündtenstrasse in Oftringen.» Aus seiner Sicht dürften vor diesem Hintergrund die ebenfalls zur Prüfung stehenden 120 Zentimeter eine Knacknuss sein. «Bei Bahnen geht es bei Steigung und Gefälle um Promille, nicht um Prozente wie bei Strassen.»

Zurück zur Antwort der Regierung auf das Postulat Scholl und zur Finanzierung des Bauwerks. «Der voraussichtliche Baubeginn im Jahr 2024 fällt mit der 4. Generation der Agglomerationsprogramme zusammen. Die kantonalen Behörden sehen in diesem Vorgehen die grössten Chancen für eine Mitfinanzierung des Bundes», heisst es darin. Und: «An der Nationalbahnlinie ist künftig ein erheblicher Ausbau des Güterverkehrs vorgesehen» – was eine Mitfinanzierung durch den Bahninfrastrukturfonds postuliert. Allerdings sei eine Mitfinanzierung des Bundes aus zwei Töpfen rechtlich nicht zulässig.