Aarburgerstrasse: Mit Tempo zur Unterführung

Auf der Aarburgerstrasse stauen sich die Fahrzeuge vor der Barriere der Nationalbahn – mittendrin die Busse des öffentlichen Verkehrs. Für deren Passagiere ist das besonders ärgerlich, wenn sie aus Richtung Oftringen zum Bahnhof wollen: Dort sind die Zugsanschlüsse nicht mehr gewährleistet. Für ein Regionalzentrum mit besten Bahnverbindungen kein Zustand.

Dass hier Abhilfe geschaffen und eine Unterführung gebaut werden muss – darüber sind sich die Regierungen des Kantons und der Gemeinden Oftringen und Zofingen einig. Weil aber der Bund das Projekt aus der 3. Generation der Agglomerationsprogramme gekippt hat – aktuell keine Bundesgelder erhältlich sind – schien die Planung der Unterführung auf die lange Bank zu geraten.

Dies wollte der Zofinger FDP-Grossrat Herbert H. Scholl nicht hinnehmen und forderte den Regierungsrat im September 2018 auf, keine Zeit zu verlieren. Das Vorprojekt sei unverzüglich in die Wege zu leiten und zu prüfen, ob eventuell Geld aus dem Topf des Bahninfrastrukturfonds (BIF) zu haben ist.

Mit seinem Postulat ist Scholl beim Regierungsrat auf offene Türen gestossen – und gestern hat auch der Grosse Rat einstimmig die Überweisung des Vorstosses beschlossen. Der Terminplan wird verkürzt – und das Vorprojekt für die Unterführung Aarburgerstrasse ist laut Regierungsrat bereits in Arbeit. Aktuell wird eine Anhebung des SBB-Trassees geprüft. Untersucht werden 20, 65 und 120 Zentimeter – je höher die Schienen liegen, desto kürzer werden die Rampen des Bauwerks. Wie aber wirkt sich die Höhe auf den Lärmschutz und die Kosten aus? Bis Ende 2019 will man diese Fragen geklärt und ein fixfertiges Vorprojekt in den Händen haben.

Die Anhörung und Mitwirkung wird bereits im Jahr 2020 durchgeführt. Das Projekt soll im Jahr 2021 öffentlich aufgelegt und dem Grossen Rat zum Beschluss vorgelegt werden. Eine sehr ehrgeizige Roadmap oder mit den Worten der Regierung: «Dieses Terminprogramm ist sehr straff.»

Zur Finanzierung des Bauwerks schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf das Postulat: «Der voraussichtliche Baubeginn im Jahr 2024 fällt mit der 4. Generation der Agglomerationsprogramme zusammen. Die kantonalen Behörden sehen in diesem Vorgehen die grössten Chancen für eine Mitfinanzierung des Bundes», heisst es. Und: «An der Nationalbahnlinie ist künftig ein erheblicher Ausbau des Güterverkehrs vorgesehen» – was eine Mitfinanzierung durch den Bahninfrastrukturfonds postuliert.»